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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 55 „Solarpark Charlottenthal - An der Bahn“ sowie 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krakow am See gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB

Beschluss der Stadtvertretung vom 07.05.2024

Die Stadtvertreter der Stadt Krakow am See haben in ihrer Sitzung am 07.05.2024 den Antrag der Prokon eG zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Charlottenthal, Flur 1, Flurstück 121 befürwortet.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

Sachverhalt:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 15 ha.

Für das nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger Nebenanlagen als zulässig. Das Plangebiet befindet sich in dem 500 m-Bahnkorridor östlich der Ortslage Charlottenthal. Es verläuft entlang der Bahnstrecke Krakow am See – Güstrow und wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Süden von Wald umschlossen. Das Plangebiet selbst befindet sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Hierfür ist die aktuell rechtskräftige Änderung der Darstellung von “Flächen für die Landwirtschaft” in “Sonstiges Sondergebiet” innerhalb des Geltungsbereichs des Teilbereiches „Solarpark Charlottenthal - An der Bahn“ der Stadt Krakow am See notwendig, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

Die Planungshoheit liegt bei der Stadt.

gez. Jörg Oppitz
Bürgermeister

Verfahrensvermerk

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 55 “Solarpark Charlottenthal - An der Bahn” und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krakow am See wurden im Krakower Seen-Kurier Nr. 06/2024 vom 14.06.2024, Jahrgang 34, veröffentlicht.

gez. S.Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin