Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde-
Az.: 30a/5433.3-72-31270
| Bodenordnungsverfahren: | „Linstow" |
| Gemeinde: | Dobbin-Linstow |
| Landkreis: | Rostock |
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Linstow" mit folgender Feststellung abgeschlossen:
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde zum 31.12.2022 ordnungsgemäß abgeschlossen.
Eine noch offene Geldforderung der Teilnehmergemeinschaft gegenüber der Ord.-Nr. 172 wurde durch die Gemeinde Dobbin-Linstow durch Übernahmeerklärung vom 19.12.2023 übernommen und wird aufrechterhalten.
Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden durch die Gemeinde Dobbin-Linstow als Unterhaltpflichtigen übernommen und im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich an die Gemeinde Dobbin-Linstow mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz).
Ansprüche aus Zuwendungsbescheiden der Teilnehmergemeinschaft (z.Bsp. Einhaltung der Zweckbindungsfrist) hinsichtlich der Errichtung von Anlagen sind nicht mehr vorhanden.
Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid der Teilnehmergemeinschaft für eine Maß- nahme zur Herstellung wertgleichen Landabfindung hier: Beräumung von Flurstücken hat die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH mit Übernahmeerklärung vom 04.01.2023 übernommen (Zweckbindungsfrist endet am 10.12.2033).
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens „Linstow" zu.
Bützow, 16.05.2024