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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 6/2024
Informationen der Amtsvorsteherin und der Bürgermeister der angehörigen Gemeinden
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Informationen aus der Gemeinde Hoppenrade

Tobias Heger, Arno Ochs und Stefan Günther

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

zu ihrer letzten Sitzung vor der Kommunalwahl kam die Gemeindevertretung am 15. Mai zusammen und fasste abschließend wichtige Beschlüsse.

Es wurde noch einmal feierlich. Vor den zahlreichen Gästen bestätigten die Gemeindevertreter_innen die ordnungsgemäße Wahl des neuen Gemeindewehrführers Kamerad Tobias Heger und seines Stellvertreters Kamerad Stefan Günther der Freiwilligen Feuerwehr Hoppenrade/Koppelow, die auf der Jahreshauptversammlung am 27.04.2024 in Koppelow einstimmig vorgenommen worden war. Die beiden Kameraden wurden zu Ehrenbeamten ernannt und die Bürgermeisterin nahm ihnen den Diensteid ab. Zuvor erhielt der ehemalige Wehrführer Kamerad Arno Ochs seine Entlassungsurkunde aus dem Ehrenbeamtenverhältnis. Er legt nach 24 Jahren die Leitungsfunktion in der FFw Koppelow in jüngere Hände – ein Generationswechsel wurde vollzogen.

Weitere Informationen und Mitteilungen

Auf der o.g. Gemeindevertretersitzung wurde zum Bebauungsplan Nr.5 für das „Sondergebiet Photovoltaikanlage – Lüdershagen Bahn“ der Städtebauliche Vertrag entschieden. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen worden. Zur Sicherung der verfolgten Ziele wird für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen sowie der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Kosten des Vorhabenträgers ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Weiter wurde der Umgang mit den Garagen im Bereich der Gemeinde geklärt, der insbesondere aufgrund der Grundsteuerreform, welche ab 2025 greift, geboten ist. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst die privatrechtlichen Verträge und Vereinbarungen der Garagen in Lüdershagen zum 31.12.2024 zu kündigen und zur Weiterveräußerung der baulichen Anlagen an einen Dritten keine Zustimmung mehr zu erteilen. Bei einer vorzeitigen Nutzungsaufgabe der Garage fällt diese Kraft Gesetz in das Eigentum der Gemeinde Hoppenrade als Grundstückseigentümerin.

Alle weiteren Entscheidungen entnehmen Sie bitte wie gewohnt der Homepage der Amtsverwaltung: https://www.amt-krakow-am-see.de/

Und dann ist es jetzt so weit, nach weit mehr als 100 monatlichen Beiträgen aus der Gemeinde Hoppenrade und vielen weiteren Wortmeldungen verabschiede ich mich als Ihre Bürgermeisterin und sage Adschüß

Freundlichst,

Birgit Kaspar

Kontaktdaten der Gemeinde

  • Telefon: 038451 - 70370
  • Mail: Bundesfreiwilligendienst T. Haarweg: sv-hoppenrade@gmx.de