Die Stadtvertretung beschließt für Teilflächen des Flächennutzungsplans der Stadt Krakow am See, die bisher als Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Hotels ausgewiesen sind, zukünftig Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung Klinikgebiet auszuweisen. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 1,9 ha auf Teilflächen der Flurstücke 277/2, 279/2, 280/2 und 281/4 der Flur 4 Gemarkung Krakow am See.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer REHA-Klinik auf Teilflächen der Flurstücke 277/2, 279/2, 280/2 und 281/4 der Flur 4 Gemarkung Krakow am See mit einer Gesamtgröße von 1,9 ha wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser muss sich gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Der Flächennutzugsplan stellt für den Vorhabenbereich ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotels dar, so dass für die Entwicklung des Bebauungsplans die Änderung des Flächennutzungsplans in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Klinikgebiet erforderlich wird.
Verfahrensvermerk
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 06/2025 vom 20.06.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.