Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer REHA-Klinik beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 277/2, 279/2, 280/2 und 281/4 der Flur 4 Gemarkung Krakow am See mit einer Gesamtgröße von ca. 1,9 ha.
Das Plangebiet wird durch folgende Flächen eingegrenzt:
| - | im Norden: | Landstraße L 204 |
| - | im Osten: | B-Plan Nr. 17 „Ferienanlage Wadehäng“ 1. Änderung |
| - | im Süden: | Wald |
| - | im Westen: | Wiese |
Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ geht der Bebauungsplan Nr. 30 „Barrierefreie Ferienanlage Campula am Wadehäng“ unter.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Planungsziel des Bebauungsplans (B-Plan) ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer REHA-Klinik. Der Flächennutzugsplan ist parallel zu ändern.
Das Plangebiet ist aktuell mit dem B-Plan Nr. 30 „Barrierefreier Ferienanlage Campula am Wadehäng“ überplant. Der B-Plan Nr. 30 soll mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ untergehen.
Die Stadt Krakow am See wird mit dem künftigen Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB abschließen. Darin wird u.a. die Übernahme der Planungskosten durch den zukünftigen Vorhabenträger geregelt.
Verfahrensvermerk
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 06/2025 vom 20.06.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.