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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ der Stadt Krakow am See

Beschluss der Stadtvertretung vom 27.05.2025

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer REHA-Klinik beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 277/2, 279/2, 280/2 und 281/4 der Flur 4 Gemarkung Krakow am See mit einer Gesamtgröße von ca. 1,9 ha.

Das Plangebiet wird durch folgende Flächen eingegrenzt:

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im Norden:

Landstraße L 204

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im Osten:

B-Plan Nr. 17 „Ferienanlage Wadehäng“ 1. Änderung

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im Süden:

Wald

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im Westen:

Wiese

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ geht der Bebauungsplan Nr. 30 „Barrierefreie Ferienanlage Campula am Wadehäng“ unter.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

Planungsziel des Bebauungsplans (B-Plan) ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer REHA-Klinik. Der Flächennutzugsplan ist parallel zu ändern.

Das Plangebiet ist aktuell mit dem B-Plan Nr. 30 „Barrierefreier Ferienanlage Campula am Wadehäng“ überplant. Der B-Plan Nr. 30 soll mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ untergehen.

Die Stadt Krakow am See wird mit dem künftigen Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB abschließen. Darin wird u.a. die Übernahme der Planungskosten durch den zukünftigen Vorhabenträger geregelt.

gez. Dirk Rojahn
Bürgermeister

Verfahrensvermerk

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 06/2025 vom 20.06.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.

gez. S. Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin