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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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B-Plan Nr. 30 „Barrierefreie Ferienanlage Campula am Wadehäng“, B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ Veränderungssperre

Beschluss der Stadtvertretung vom 27.05.2025

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 56 „REHA-Klinik am Wadehäng“ (in Aufstellung). Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Bereich des aktuell rechtskräftigen B-Plan Nr. 30 „Barrierefreier Ferienanlage Campula am Wadehäng“ auf Teilflächen der Flurstücken 277/2, 279/2, 280/2 und 281/4 der Flur 4 Gemarkung Krakow am See.

Der Beschluss ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

Zur Sicherung der Planung ist gemäß § 14 Abs. 1 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ eine Veränderungssperre zu beschließen.

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ ist aktuell mit dem B-Plan Nr. 30 „Barrierefreier Ferienanlage Campula am Wadehäng“ vollständig überplant. Der B-Plan Nr. 30 weist für den Bereich des Vorhabens zur Errichtung einer REHA-Klinik aktuell Sondergebiete, die der Erholung dienen mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet, Empfangsgebäude und Multifunktionsgebäude aus. Für den Bau einer REHA-Klinik in diesem Gebiet ist der Ausweis eines Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Klinikgebiet“ erforderlich.

Innerhalb des Geltungsbereichs der Veränderungssperre dürfen:

-

keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt werden

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bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

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keine sonstigen erheblichen Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden, sofern sie nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Die Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab dem Tag des Inkrafttretens für 2 Jahre. Sie kann nach Maßgabe des § 17 BauGB um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, höchstens jedoch um zwei Jahre.

gez. Dirk Rojahn
Bürgermeister

Verfahrensvermerk

Die Bekanntmachung der Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen B-Plan Nr. 56 „REHA-Klinik Wadehäng“ der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 06/2025 vom 20.06.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.

gez. S. Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin