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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung und Inkrafttreten der Satzung der Stadt Krakow am See

Bebauungsplan Nr. 41 „Am Mühlenbach“

und

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Stellwerkwiese“

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB und der §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in den jeweils aktuellen Fassungen hat die Stadtvertretung Krakow am See am 07.05.2024 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 „Am Mühlenbach“ und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Stellwerkwiese“ in der Fassung vom 28.02.2024 beschlossen. Die zugehörige Begründung vom 28.02.2024 wurde gebilligt.

Die beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 4 Satz 4 Kommunalverfassung M-V am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung mit der zugehörigen Begründung ab dem 22.07.2024 im Rathaus Krakow am See, Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See zu den Öffnungszeiten

Dienstag

8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

und Freitag

8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme der Satzung mit der Begründung im Internet auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter dem Pfad https://www.amt-krakow-am-see.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/stadt-krakow-am-see/oeffentliche-auslegung.php sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter dem Pfad http://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.

Ein Verstoß gegen die in § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V genannten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Krakow am See geltend gemacht worden ist.

Eine Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB benannten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Krakow am See geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

gez. J. Oppitz
Bürgermeister

Verfahrensvermerk

Die Bekanntmachung des Inkrafttretens der Satzung der Stadt Krakow am See über den Bebauungsplan Nr. 41 „Am Mühlenbach“ und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Stellwerkwiese“ wurden am 19.07.2024 im Krakower Seen-Kurier Nr. 07/2024, Jahrgang 34 veröffentlicht.

gez. S. Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin