Übersichtsplan
Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der Satzung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBL. I S. 3634) in der am Tag des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Lalendorf und umfasst in der Gemarkung Lalendorf, Flur 2, Flurstück Nr. 104 (teilweise) sowie in der Gemarkung Vogelsang, Flur 1, Flurstück 49/2 (teilweise).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 15 ha südlich der Bahnstrecke Bützow - Pasewalk und östlich der Bahnstrecke Rostock - Neustrelitz. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine Ackerfläche, die unmittelbar an die Bahntrasse angrenzt.
Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Gemeinde hat die von der Gemeindevertretung am 02.04.2025 als Satzung beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 "Sondergebiet Photovoltaik an der Bahn in Lalendorf" der Gemeinde Lalendorf bei der höhere Genehmigungsbehörde, Landkreis Rostock zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Die Satzung wurde mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 12.06.2025 und dem Aktenzeichen (AZ): 61.1.32 nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der am Tag der Genehmigung geltenden Fassung mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.
Die Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik an der Bahn in Lalendorf” der Gemeinde Lalendorf kann unter Erfüllung der Auflagen und Beachtung der Hinweise nach endgültiger Planausfertigung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht werden.
Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 "Sondergebiet Photovoltaik an der Bahn in Lalendorf" der Gemeinde Lalandorf darf ausgefertigt und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht werden.
Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 "Sondergebiet Photovoltaik an der Bahn in Lalendorf" der Gemeinde Lalandorf wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lalendorf mit dem Ablauf des Erscheinungstages durch Abdruckder Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Krakow am See, dem „Krakower Seen-Kurier“,als Satzung in Kraft.
Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem Tag der Bekanntmachung im Amt Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
(Auf Grund eines Wasserschadens ist das Amt Krakow am See derzeit für Bürgerinnen und Bürger nur eingeschränkt begehbar. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 038457 / 304-31.)
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lalendorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung sowie die in Kraft getretene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 "Sondergebiet Photovoltaik an der Bahn Lalendorf" der Gemeinde Lalendorf mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung sind auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter der Adresse www.amt-krakow-am-see.de öffentlich bekannt gemacht. Auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter der Adresse www.amt-krakow am-see.de sind die Satzungen und die öffentlichen Bekanntmachungen über den Button „Öffentlichen Bekanntmachungen” zu erreichen. Die Bekanntmachung ist nach Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung im Internet verfügbar ist.
Ebenso wird die Bekanntmachung sowie die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung auf der Internetadresse des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de) eingestellt.
Verfahrensvermerk:
Die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der Satzung nach § 10 Abs. 3 BauGB des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik an der Bahn in Lalendorf“ der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 07/2025 vom 18.07.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.