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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Krakow am See

Lageplan

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Blechern Krug“

Die Stadtvertretung Krakow am See hat in ihrer Sitzung am 09.04.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Blechern Krug“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

In gleicher Sitzung wurde durch die Stadtvertretung Krakow am See der Vorentwurf der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Blechern Krug“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung in den Fassungen vom 10.03.2026 gebilligt. Außerdem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. B-Planänderung besteht aus den Flurstücken 13/27 und 13/28 der Flur 13 der Gemarkung Krakow am See und einer Teilfläche des Seeflurstücks 1/18 der Flur 2 der Gemarkung Krakow am See.

Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:

  • im Nordwesten von der Landesstraße L 11,
  • im Nordosten vom Campingplatz,
  • im Südosten vom Krakower See und
  • im Südwesten vom Wohngebiet Kuchelmißer Chaussee

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Ziel der 5. Änderung des B-Plans Nr. 32 ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzungen als Ferienhausgebiete, Gebiet für Wirtschaftsgebäude und einer Verkehrsfläche für einen Kranplatz. Der Luftkurort Krakow am See möchte die Flächen am und im Krakower See, gelegen zwischen dem Wohngebiet Kuchelmißer Chaussee und dem Campingplatz, intensiver für den Tourismus nutzen.

Die Aufstellung der 5. Änderung des B-Plans Nr. 32 erfolgt im Regelverfahren nach § 8 BauGB mit Umweltprüfung und einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren.

Der Vorentwurf der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Blechern Krug“ und der Vorentwurf der Begründung werden vom

20.07.2026 bis einschließlich 19.08.2026

im Rathaus Krakow am See, Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18 zu den Öffnungszeiten:

dienstags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

donnerstags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und auf der Internetseite des Amtes Krakow am See unter www.amt-krakow-am-see.de veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden. Dabei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung zugänglich gemacht.

Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jeder Person Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des B-Plans Nr. 32 vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden an: bauordnung@krakow-am-see.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden, und zwar per Post an das Amt Krakow am See, Bauamt, Markt 2 in 18292 Krakow am See oder zur Niederschrift im Bauamt unter gleicher Anschrift.

gez. D.Rojahn
Bürgermeister
Verfahrensvermerk

Die Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige öffentliche Auslegung für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Blechern Krug“ der Stadt Krakow am See wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 07/2026 vom 17.07.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.

gez. S.Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin