Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß
Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Kuchelmiß
Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Kuchelmiß vom 09.06.2026 über die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ und über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ umfasst ca. 129,64 ha in der Gemarkung Serrahn, Flur 2, 3, 4, 6 und 7. Das Plangebiet liegt beidseits der Bundesautobahn A 19, südlich der Ortslage Kuchelmiß und östlich der Ortslage Serrahn (siehe Planzeichnung).
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag, die Zusammenfassende Erklärung sowie die Abwägungstabelle werden im Zeitraum vom
04.08.2026 bis einschließlich 03.09.2026
im Internet unter www.amt-krakow-am-see.de sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten- mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar sein.
Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Krakow am See, Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See während folgender Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen:
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen liegen vor (Stand Mai 2026):
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie im überragenden öffentlichen Interesse (§ 2 EEG 2023) durch parallel laufende Änderung des Flächennutzungsplans.
Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans vorzugsweise elektronisch an bauordnung@krakow-am-see.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Krakow am See, Bau- und Ordnungsamt, Markt 2, 18292 Krakow am See oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 07/2026 vom 17.07.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.