Lageplan
Bekannt gemacht wird hiermit der Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Gemeindevertretung Dobbin-Linstow vom 16.06.2026 zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 6 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Linstow.
Die Satzung legt durch Klarstellung der Grenzen den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Linstow (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) fest und nimmt die Ergänzung dieses Gebietes durch die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) vor. Die Grenze des Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung orientiert sich im Wesentlichen an der bestehenden Bebauung. Zusätzlich erfolgt die Festsetzung von zwei Ergänzungsflächen innerhalb der Ortslage. Durch die Einbeziehung der Ergänzungsfläche 1 wird eine Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen, die den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ermöglicht. Mit der Einbeziehung der Ergänzungsfläche 2 soll auf einer Teilfläche des Flurstücks 107 weitere Wohnbebauung im Verlauf der Kiether Straße ermöglicht werden.
Durch die geplanten Vorhaben soll die Dorfstruktur erhalten und abgerundet werden.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 6 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Linstow und die Begründung werden im Zeitraum
vom 04.08.2026 bis einschließlich 03.09.2026
im Internet unter www.amt-krakow-am-see.de sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleit-plaene einsehbar sein.
Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Krakow am See, Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See während folgender Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen:
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 6 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Linstow vorzugsweise elektronisch an bauordnung@krakow-am-see.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Krakow am See, Bau- und Ordnungsamt, Markt 2, 18292 Krakow am See oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 6 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Linstow wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 07/2026 vom 17.07.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.