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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 8/2023
Informationen der Amtsvorsteherin und der Bürgermeister der angehörigen Gemeinden
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Informationen des Bürgermeisters Jörg Oppitz zu aktuellen Themen der Stadt Krakow am See

Ernst-Thälmann-Str.

In den vergangenen Jahren kam es zu mehreren Wasserrohrbrüchen im Bereich der Ernst-Thälmann- Str. Zusätzlich wurde die Straße auch nach Regengüssen regelmäßig überschwemmt und es bildeten sich große Wasserlachen an den Fahrbahnrändern. Es bestand Handlungsbedarf. Seit Anfang März fanden die Sanierungsarbeiten an den Wasserleitungen, im Bereich der Ernst-Thälmann Str., dem Kreuzungsbereich, sowie am Bahnhofsplatz statt. Bis zur KW 30 kam es in dem Bereich zu Verkehrseinschränkungen. Seit dem 28.07.2023 ist es nunmehr wieder möglich, die Ernst-Thälmann-Str. zu passieren. Lediglich ein paar Restarbeiten müssen noch durchgeführt werden.

Vieroweg

Der Zustand des Vierowegs wurde lange bemängelt. Die Instandsetzungsarbeiten sind mittlerweile erfolgt. Der Bankettbereich wird jedoch noch beanstandet. Hier kam es zu einem Fahrradsturz. Mit dem Bauamt wurde daraufhin nochmal eine Vorortbesichtigung durchgeführt. Eine Stelle des Weges wird nochmal ausgebessert. Eine Verbreitung des Weges, so dass gefahrlos ein Gegenverkehr stattfinden kann, ist nicht möglich. Es wird daher geprüft, ob der Weg ggf. ausschließlich als Fußgängerweg ausgeschildert wird.

Nachfolgend werden noch weitere Ausbesserungsmaßnahmen bis zur Franzosen Badestelle ausgeführt.

Ortsteilvertretung- Aufruf Bellin/Marienhof/Steinbeck

Unsere Ortsteilvertretungen bestehen jeweils aus fünf Mitgliedern. Zu den wichtigen Aufgaben gehören u.a. Anregungen, Wünsche und auch Beschwerden der Einwohner entgegenzunehmen. Die Ortsteilvertretung Bellin/Marienhof/Steinbeck sucht ein neues aktives und motiviertes Mitglied und würde sich über Ihr Interesse sehr freuen. Sind Sie motiviert um Ihre Ortschaft mitzugestalten? Melden Sie sich im Sekretariat des Bürgermeisters bei Frau Giertz ( Tel: 038457 30418/ E-Mail: buergermeister@stadt-krakow-am-see.de ).

Bolzer

Lange haben sich die Jugendlichen der Stadt Krakow am See um eine Unterstellmöglichkeit auf dem Bolzplatz bemüht. Gerne sind wir als Stadt Krakow am See dieser Bitte nachgegangen und im Frühjahr 2023 wurde eine Unterstellmöglichkeit auf diesem Platz geschaffen. Leider mussten wir bereits, nach nur etwa 4 Monaten, die ersten Vandalismusschäden feststellen.

Hinweis Straßenreinigungssatzung

Die Sauberkeit in unserer Stadt liegt vielen Einwohnern am Herzen. Das Engagement und die Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen spielt hier eine wesentliche Rolle. Dazu möchte ich auch auf die geltende Straßenreinigungssatzung der Stadt Krakow am See hinweisen. Diese finden Sie unter der Seite des Amtes: www.amt-krakow-am-see.de Dort sind die Pflichten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst definiert. Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Sauberkeit in unserer Stadt und ihren Ortsteilen sorgen.

Auszug: § 2 Übertragung der Reinigungspflicht

(1) Die Reinigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke in der Frontlänge dieser anliegenden Grundstücke übertragen:

a.

Gehwege einschließlich der gemeinsamen und getrennten Geh- und Radwege, Verbindungs- und Treppenwege, begehbare Seitenstreifen und die markierten Teile des Gehweges, die durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden dürfen,

b.

Radwege, Baum-, Trenn-, Rand-, Sicherheits- und Seitenstreifen (auch soweit sie als unselbständige Grünanlagen / Pflanzflächen angelegt sind), Parkflächen innerhalb der Straßenanlage, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers,

c.

ie Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.

Illegale Abfallentsorgung

Ob im Wald, am Wegrand, auf der Wiese, auf Fußwegen oder Spielplätzen, illegale Müllablagerungen findet man überall. Teilweise werden Abfall und Müll sogar extra in den Wald transportiert um sich dem zu entledigen. Eine illegale Abfallentsorgung kann u.a. mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Gartenabfälle, z.B. Rasen-, Hecken- und Baumschnitt, Laub und Blumenabfälle, können bei Bedarf im Wertstoffhof entsorgt werden und gehören nicht in die Natur.

Müll im Wald und Flur ist kein Kavaliersdelikt!

erarbeitet durch: Aileen Giertz

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jörg Oppitz