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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 8/2024
Informationen aus der Amtsverwaltung
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Fischereischeinprüfung

Gemäß Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, (Fischereischeinprüfungsverordnung - FSchPrVO M-V), vom 11. August 2005, GVOBI. M-V 2005, S. 416, geändert durch Verordnung vom 11. Juni 2010 (GVOBI. M-V S. 360) wird bekanntgemacht, dass am

Dienstag, 1. Oktober 2024, um 18.00 Uhr,

in der Johann-Pogge-Schule Lalendorf,

Schulstraße 15, 18279 Lalendorf,

durch das Amt Krakow am See die Fischereischeinprüfung durchgeführt wird.

Die Teilnehmeranzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.

Die Prüflinge haben sich spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin

(24.09.2024) bei der Prüfungsbehörde, Amt Krakow am See, Herrn Bast, Zimmer 1.14, Markt 2, 18292 Krakow am See zur Prüfung anzumelden.

Die Prüfungsgebühr ist bei Anmeldung zu entrichten.

Im Auftrag

C. Bast
Leiter Bau- und Ordnungsamt