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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung nach § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lalendorf

Der Eigenbetrieb der Gemeinde Lalendorf, LAW – Lalendorfer Abwasser und Wasser (LAW), betreibt derzeit die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich der zugehörigen Leitungsnetze im Gebiet der Gemeinde Lalendorf.

Zur langfristigen Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen Wasserver- und Abwasserentsorgung beabsichtigt die Gemeinde Lalendorf, dem Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg (WAZ) als Mitglied beizutreten. Der Beitritt soll zum 1. Januar 2027 erfolgen.

Voraussetzung hierfür sind ein voraussichtlich im September 2026 zu fassender Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lalendorf sowie ein ebenfalls voraussichtlich im September 2026 zu fassender Beschluss der Verbandsversammlung des WAZ.

Durch die Mitgliedschaft im Zweckverband können Synergieeffekte genutzt, Investitionen gemeinsam getragen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dauerhaft sichergestellt werden. Zugleich werden die technische Leistungsfähigkeit sowie die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit gestärkt. Ziel ist eine nachhaltige, wirtschaftliche und zukunftssichere Wahrnehmung der kommunalen Pflichtaufgaben im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lalendorf.

Für Oktober 2026 ist eine öffentliche Informationsveranstaltung vorgesehen. Diese bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit, sich über das Vorhaben zu informieren, Fragen an die Beteiligten zu richten und Erläuterungen zu den beabsichtigten Maßnahmen zu erhalten. Der genaue Termin sowie der Veranstaltungsort werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Karl Heinz Stiewe 
Andrea Storm
Bürgermeister 
Betriebsleitung