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Krakower Seen-Kurier
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ der Gemeinde Lalendorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung Lalendorf hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Sitzung am 07.07.2026 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ liegt im Südwesten der Gemeinde Lalendorf südlich der Bahngleise und westlich des Wohngebietes am Berge. Der Geltungsbereich ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen sind verfügbar:

  • Umweltbericht
  • Erfassungsbericht Biotop- und faunistische Kartierungen
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit enthalten die folgenden umweltbezogenen Informationen:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie Landschaft:

  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den Auswirkungen auf Reptilien, Amphibien und Wanderkorridore sowie zur Bewertung und Behandlung des vorhandenen Gehölz- und Gewässerbiotops
  • Hinweise zu Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie zu Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum Schutz des vorhandenen Biotopbereiches und der dort vorkommenden Tierarten

Schutzgüter Boden und Wasser:

  • Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zu hochwertigen landwirtschaftlichen Böden, Bodenfunktionen, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie möglichen Altlasten
  • Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zu Niederschlagswasserbewirtschaftung, Regenrückhaltung, Grundwasser und wasserrechtlichen Anforderungen
  • Stellungnahme des StALU Mittleres Mecklenburg zu Auswirkungen auf Oberflächengewässer, Abwasserentsorgung und Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, Hinweise zu vorhandenen Dränagesystemen sowie zur schadlosen Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser

Schutzgüter Klima und Luft:

  • Stellungnahme des StALU Mittleres Mecklenburg zu möglichen Immissionen aus benachbarten genehmigungsbedürftigen Anlagen und Betriebsbereichen nach Störfallrecht
  • Aussagen zu Luftschadstoff- und sonstigen Emissionen angrenzender Nutzungen

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

  • Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-Bundesamtes zu Lärmimmissionen des Bahnverkehrs sowie zu erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
  • Stellungnahme des StALU Mittleres Mecklenburg zu möglichen Auswirkungen benachbarter Störfallbetriebe und gewerblicher Anlagen
  • Stellungnahmen zu Brandschutz, Löschwasserversorgung und Verkehrssicherheit
  • Stellungnahme des Fachbereichs Sozialplanung zu Barrierefreiheit, Aufenthalts- und Begegnungsräumen sowie Erholungsfunktionen im Wohngebiet
  • Stellungnahme des Amtes für Jugend und Familie zu den Belangen von Kindern, Jugendlichen und Familien, zu wohngebietsnahen Spiel- und Freizeitangeboten sowie zur familiengerechten Entwicklung des Wohngebietes
  • Stellungnahmen der Bürger zur Erschließung des Plangebietes

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahmen der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege zu möglichen Bodendenkmalen, archäologischen Funden und den Anforderungen des Denkmalschutzes
  • Hinweise zum Umgang mit bislang unbekannten Bodendenkmalen und archäologischen Funden während der Bauausführung

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht stehen

vom 28.08.2026 bis zum 28.09.2026

unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.

Zudem werden die Unterlagen im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/bp5-lalendorf veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen im Amt Krakow am See, Markt 2; 18292 Krakow am See als zusätzliches Informationsangebot öffentlich während der Sprechzeiten und nach Vereinbarung aus:

dienstags

von 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00Uhr

donnerstags

von 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

freitags

von 08:30 – 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich (auch per E-Mail an: bauordnung@krakow-am-see.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Krakow am See, Markt 2; 18292 Krakow am See vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.

gez. Karl-Heinz Stiewe
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 08/2026 vom 21.08.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.

gez. S.Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin

Anlage zur Bekanntmachung der Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ der Gemeinde Lalendorf