| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Langhagen – Am Kieswerk“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. |
| Das ca. 19,5 ha große Plangebiet liegt ca. 750 m östlich der Ortschaft Langhagen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 118 (anteilig) und 119/1 (anteilig) der Flur 2, Gemarkung Langhagen. Die Erschließung der Fläche erfolgt über die Kleine Seestraße im Süden des Plangebietes. |
| Das direkte Umfeld des Vorhabengebietes wird v.a. durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald geprägt. Im Norden befindet sich der Krevtsee, im Süden schließt sich das Abbaufeld des Kieswerkes Langhagen an das Vorhabengebiet an. |
| Planungsziel bildet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. |
| 2. | Für das nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger peripherer Bauwerke als zulässig. |
| 3. | Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Langhagen – Am Kieswerk“ der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 09/2023 vom 19.09.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.