Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuchelmiß hat in ihrer Sitzung am 06.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Solarpark Serrahn“ gefasst. Der Bebauungsplan wurde später in „Solarpark Nebeltal“ umbenannt. Auf einer insgesamt ca. 142 ha großen Fläche, nördlich, südlich und östlich der Ortschaft Serrahn Hof beidseitig der Autobahn A19 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) geschaffen werden. |
| 2. | Gegenstand der Planung und Umsetzung des Vorhabens bildet die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in elektrischen Strom und Einspeisung in das öffentliche Netz. |
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit
vom 25.09.2023 bis zum 27.10.2023
im Rathaus Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18 zu den Öffnungszeiten:
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, |
| und Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter der Internetadresse https://www.amt-krakow-am-see.de und über das zentrale Internetportal des Landes einsehbar.
Die Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 9 “Solarpark Nebeltal” der Gemeinde Kuchelmiß wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 09/2023 vom 15.09.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.