Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Gemeinde Kuchelmiß beabsichtigt auf einem ca. 142 ha großen Plangebiet, das nördlich, südlich und östlich der Ortschaft Serrahn Hof sowie beiderseitig der Autobahn A19 liegt, mit dem Bebauungsplan Nr. 9 “Solarpark Nebeltal”, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Da nach § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, und das Plangebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kuchelmiß nicht als Sonderbaufläche “erneuerbare Energien” sondern als “Fläche für die Landwirtschaft” ausgewiesen ist, besteht die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 “Solarpark Nebeltal” zu ändern.
Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans soll nunmehr eine Sonderbaufläche “erneuerbare Energien” anstelle von “Fläche für die Landwirtschaft” ausgewiesen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuchelmiß hat hierzu in ihrer Sitzung am 06.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Serrahn“ gefasst. Der Plan wurde später in „Solarpark Nebeltal“ umbenannt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit
vom 25.09.2023 bis zum 27.10.2023
im Rathaus Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18 zu den Öffnungszeiten:
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, |
| und Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter der Internetadresse https://www.amt-krakow-am-see.de und über das zentrale Internetportal des Landes einsehbar.
Die Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß zum Bebauungsplan Nr. 9 “Solarpark Nebeltal” wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 09/2023 vom 15.09.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.