Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-Flurneuordnungsbehörde-
StALU Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock
| Thema: | Flurneuordnungsverfahren „Niegleve-Roggow“ |
| Vermessungsarbeiten in der Feldlage |
Das Flurneuordnungsverfahren „Niegleve-Roggow" ist seit dem 06.06.2019 bestandskräftig angeordnet.
In der Zeit vom 08.08.2024 bis voraussichtlich 31.11.2024 sind Vermessungsarbeiten durch das Vermessungsbüro Krawutscke-Meißner-Schönemann im o. g. Flurneuordnungsverfahren geplant.
Gemäß § 35 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) besteht ein Betretungsrecht für alle Grundstücke in einem Flurneuordnungsverfahren:
(1) Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
(2) Soweit der hierdurch verursachte Schaden den Durchschnitt erheblich übersteigt, hat die Flurbereinigungsbehörde eine angemessene Entschädigung festzusetzen. Die Entschädigung trägt die Teilnehmergemeinschaft; falls die Flurbereinigung nicht angeordnet wird, trägt sie das Land.
Ich bitte Sie im Rahmen der Vermessung die Mitarbeiter des Vermessungsbüro Krawutschke-Meißner-Schönemann wie folgt zu unterstützen:
| - | das Betreten und das Überfliegen mit einer Drohne der Grundstücke ermöglichen |
| - | vorhandene Grenzzeichen freilegen und den Vermessern nach Möglichkeit anzeigen |
| - | Alle vorhandenen Grenzzeichen (auch derzeit nicht mehr mit der Örtlichkeit übereinstimmende) werden in jedem Fall zur Einpassung und Vervollständigung der Neuvermessung benötigt. |
| - | Ihre Mitwirkung am Verfahren ist wichtig, um ein für alle Beteiligten befriedigendes Ergebnis zu erreichen! |
Sonstige Fragen und Hinweise?
| - | Ansprechpartner im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg ist Herr Körung (0385/588-67321) |
Das zu vermessende Verfahrensgebiet ist diesem Informationsblatt als Anlage beigefügt.
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