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Gumtower Wiesenblatt
Ausgabe 1/2025
Zukunft - Die Gemeindevertretung hat entschieden
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 20.05.2025

BV-Nr. 21/2025

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Gumtow

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 26 Abs. 3 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Gumtow“.

Abstimmungsergebnis:

Ja

13

Nein

1

Enthaltung

0

BV-Nr. 22/2025

-wurde bereits im Hauptausschuss zurückgezogen-

BV-Nr. 23/2025

Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt:

1.

Das Verfahren zur Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike.

2.

Die Bereiche („Mühlenstücke“ und „Die Korte Stücken“) der 5. Änderung des FNP der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike befinden sich in der Gemarkung Görike auf den Fluren 3 und 5. Der Änderungsbereich „Mühlenstücke“ (SO 1) umfasst eine Größe von ca. 33,09 ha und der Änderungsbereich „Die Korte Stücken“ (SO 2) umfasst eine Größe von ca. 22,8 ha.

3.

Die genaue Abgrenzung der Änderungsbereiche ist dem beigefügten Kartenausschnitt (siehe Abbildung) zu entnehmen.

4.

Ziel der Durchführung der 5. Änderung des FNP der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike ist die Ausweisung von Sonderbauflächen „SO-Agri-PV“ zur Errichtung von Agri-Photovoltaikfreiflächenanlagen (Agri-PV FFA) auf Flächen, die im rechtskräftigen FNP als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind.

5.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.

6.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7.

Die Kosten des Verfahrens zur 5. Änderung des FNP der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike übernimmt der Vorhabenträger unabhängig von der Realisierung des Vorhabens.

Abstimmungsergebnis:

Ja

12

Nein

0

Enthaltung

2

BV-Nr. 24/2025

Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Görike – Mühlenstücke“ der Gemeinde Gumtow

Beschlusstext:

Die Firma DEG Solarpark 43 GmbH & Co. KG (Vorhabenträger) beabsichtigt auf Flächen der Gemarkung Görike eine Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage (Agri-PV FFA) zu errichten.

1.

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und Betrieb einer Agri-PV FFA wird durch die Gemeinde Gumtow der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Görike - Mühlenstücke“ aufgestellt.

2.

Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Flurstücke 14, 15, 16, 17 und 18 der Flur 5 in der Gemarkung Görike mit einer Größe von ca. 33,09 ha. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) befindet sich westlich der Ortslage Görike sowie östlich der Ortslage Söllenthin (Gemeinde Plattenburg) (siehe Abbildung).

3.

Innerhalb der Grenzen des vBP soll gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ein Sonstiges Sondergebiet „SO-Agri-PV“ ausgewiesen werden, um die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage (Agri-PV FFA) einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und Erschließungswege zu errichten.

4.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Die Kosten der Aufstellung des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernimmt der Vorhabenträger unabhängig von der Realisierung des Vorhabens.

Abstimmungsergebnis:

Ja

12

Nein

0

Enthaltung

2

BV-Nr. 25/2025

Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Görike – Die Korte Stücken“ der Gemeinde Gumtow

Beschlusstext:

Die Firma DEG Solarpark 43 GmbH & Co. KG (Vorhabenträger) beabsichtigt auf Flächen der Gemarkung Görike eine Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage (Agri-PV FFA) zu errichten.

1.

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und Betrieb einer Agri-PV FFA wird durch die Gemeinde Gumtow der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Görike – Die Korte Stücke“ aufgestellt.

2.

Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Flurstücke 15 tlw., 39 tlw., 41 tlw., 42 tlw., 44, 45 und 46 der Flur 3 in der Gemarkung Görike mit einer Größe von ca. 22,80 ha. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) befindet sich östlich der Ortslage Görike, nördlich der Ortslage Barenthin sowie südwestlich der Ortslage Granzow (siehe Abbildung).

3.

Innerhalb der Grenzen des vBP soll gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ein Sonstiges Sondergebiet „SO-Agri-PV“ ausgewiesen werden, um die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage (Agri-PV FFA) einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und Erschließungswege zu errichten.

4.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Die Kosten der Aufstellung des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernimmt der Vorhabenträger unabhängig von der Realisierung des Vorhabens.

Abstimmungsergebnis:

Ja

12

Nein

0

Enthaltung

2

BV-Nr. 30/2025

Beschlusstext (eingereicht):

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Einzelkriterium Ziff. 9 (Acker- und Grünlandflächen maximal durchschnittliche Bodenwertzahl von 28) auch für Agri-Photovoltaik gilt. Das Kriterium kann zur Abwägung gestellt werden, sofern das Bewirtschaftungskonzept eindeutige ökologische nachhaltige Ansichten enthält und erkennen lässt. Der Beschluss hat Auswirkungen auf alle Vorhaben deren Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach dem 01.06.2025 gefasst wird.

2.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ab sofort keine weiteren Vorhaben für Photovoltaikprojekte jeglicher Bauart durch die Gemeindeverwaltung mehr verfolgt werden und keine Aufstellungsbeschlüsse dazu durch die Gemeindevertretung bis einschließlich 31.12.2026 erfolgen.

3.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister eine Potenzialanalyse für Flächen durchzuführen auf denen eine Errichtung von Photovoltaikanlagen jeglicher Bauart unter Berücksichtigung des Kriterienkataloges möglich ist, um einen „PV-Wildwuchs“ zu vermeiden. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse sind der Gemeindevertretung bis spätestens 31.12.2026 vorzulegen. Der Bürgermeister kann hierzu auch Dritte mit der Leistungserbringung beauftragen.

4.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Kriterienkatalog in den Ziff. 3, 4, 5, 7, 12, 13 und 15 ebenfalls auf die Errichtung von Batteriespeicheranlagen anzuwenden ist, solange diese Vorhaben noch keine bundesgesetzliche Privilegierung besitzen.

Änderungsantrag der Bürgerfraktion:

Unter Ziffer 4 des Beschlusstextes soll das Kriterium Nr. 12 für Batteriespeicheranlagen nicht zur Anwendung kommen. Das Kriterium Nr. 12 würde eine Errichtung von Batteriespeicheranlagen u. a. auf anmoorigen Gebieten ausschließen.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

Ja

9

Nein

1

Enthaltung

4

Beschlusstext (mit Änderung):

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Einzelkriterium Ziff. 9 (Acker- und Grünlandflächen maximal durchschnittliche Bodenwertzahl von 28) auch für Agri-Photovoltaik gilt. Das Kriterium kann zur Abwägung gestellt werden, sofern das Bewirtschaftungskonzept eindeutige ökologische nachhaltige Ansichten enthält und erkennen lässt. Der Beschluss hat Auswirkungen auf alle Vorhaben deren Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach dem 01.06.2025 gefasst wird.

2.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ab sofort keine weiteren Vorhaben für Photovoltaikprojekte jeglicher Bauart durch die Gemeindeverwaltung mehr verfolgt werden und keine Aufstellungsbeschlüsse dazu durch die Gemeindevertretung bis einschließlich 31.12.2026 erfolgen.

3.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister eine Potenzialanalyse für Flächen durchzuführen auf denen eine Errichtung von Photovoltaikanlagen jeglicher Bauart unter Berücksichtigung des Kriterienkataloges möglich ist, um einen „PV-Wildwuchs“ zu vermeiden. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse sind der Gemeindevertretung bis spätestens 31.12.2026 vorzulegen. Der Bürgermeister kann hierzu auch Dritte mit der Leistungserbringung beauftragen.

4.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Kriterienkatalog in den Ziff. 3, 4, 5, 7, 13 und 15 ebenfalls auf die Errichtung von Batteriespeicheranlagen anzuwenden ist, solange diese Vorhaben noch keine bundesgesetzliche Privilegierung besitzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja

14

Nein

0

Enthaltung

0

BV-Nr. 31/2025

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Auszahlung zur Deckung der Restkosten für die Baumaßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus Wutike.

Die Deckung erfolgt durch das nachfolgende Produktkonto, welches im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in gesamter Höhe neu angesetzt wird:

126000.7831000

Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen

140.000,00 €

Abstimmungsergebnis:

Ja

14

Nein

0

Enthaltung

0

Ein Gesamtüberblick über sämtliche Sitzungsprotokolle und Beschlusstexte finden Sie auf unserer Homepage www.gemeindegumtow.de in der Rubrik Politik.