Auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass,- Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2744) werden seit dem 01. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Reisepass, Personalausweis etc.) nur noch biometrische Passbilder ausschließlich in digitaler Form akzeptiert.
Die Einreichung von ausgedruckten oder gescannten Fotos ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Die digitalen Passbilder müssen den offiziellen biometrischen Vorgaben entsprechen und direkt im Einwohnermeldeamt gefertigt oder über ein zertifiziertes Fotostudio übermittelt werden. Der Preis für die Erstellung eines Passbildes im Einwohnermeldeamt beträgt seit dem 01.05.2025 bundeseinheitlich 6,00 €.