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Gumtower Wiesenblatt
Ausgabe 1/2025
Aktuell - Die Verwaltung informiert
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Gebührenerhöhung für private Brauchtumsfeuer

Das Ordnungsamt der Gemeinde Gumtow weist auf eine deutliche Steigerung der Gebühren für die Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens im Freien im Vergleich zum Vorjahr hin. Grund für die gestiegenen Preise ist eine Novellierung der „Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt)“.

Nach der einschlägigen Verordnung des Landes Brandenburg beträgt die Gebühr für die Zulassung solcher Feuer zwischen 70 bis 270 Euro. Bisher wurden vom Ordnungsamt nur 10 Euro dafür angesetzt. Um diese Tradition möglichst fortbestehen zu lassen, die nicht zuletzt vielen Menschen in der Gemeinde Gumtow große Freude bereitet, wird sich die Gemeinde Gumtow bei der Festsetzung der Gebühren am absolut unteren Bereich der Vorgabe bewegen. Wichtig ist zu betonen, dass die Gemeinde selbst keinen Einfluss auf die Gebührenerhöhung hat. Die Entscheidung dazu wurde im Brandenburgischen Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) getroffen.

Zugleich weist die Gemeinde Gumtow darauf hin, die Pflicht zur Anmeldung dieser Feuer ernst zu nehmen. Für größere Feuer, wie etwa die traditionellen Osterfeuer sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Sollten diese Feuer nicht angemeldet und genehmigt sein, können Bußgelder verhängt werden.

Kleine Holzfeuer sind hingegen ohne behördliche Genehmigung erlaubt. Die Größe des Holzhaufens darf in diesem Fall im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen.

Hier zehn „Goldene Regeln“ für das eigene Osterfeuer (Quelle: Flyer „Holzfeuer im Freien“, MLUK Brandenburg, 8. Auflage, 2021):

  1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter (gilt nur für genehmigungsfreie Feuer)
  2. Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
  3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden.
  4. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer.
  5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen.
  6. Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  7. "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  8. Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.
  9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.
  10. Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.

Quelle: https://www.calau.de/news/1/1039681/nachrichten/neue-verordnung-osterfeuer-werden-dieses-jahr-teurer.html