Aufgrund der §§ 3 Absatz 1, 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) (GVBl. I Nr. 10 vom 5. März 2024, ber. durch GVBl. I Nr. 38 vom 3. Juli 2024), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde vom 2. April 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 8]) i. V. m. dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 12], S.8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow in ihrer Sitzung am 09.12.2025 folgende Dritte Änderung der Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschule Demerthin beschlossen:
Die Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschule Demerthin vom 09.12.2005, zuletzt geändert durch die Zweite Änderung der Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschule Demerthin vom 04.12.2024, wird wie folgt geändert:
1) Der Satzungstitel wird wie folgt geändert:
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschule Demerthin und die „Löwenzahngrundschule“ Breddin in der Gemeinde Gumtow
2) § 1 Satz 1 bis 3 wird wie folgt geändert:
Die Sätze 1 bis 3 werden zukünftig als Absatz 1 geführt.
3) § 1 Schulbezirk Satz 4 wird gestrichen und durch nachfolgenden Absatz 2 ersetzt:
Die Schülerinnen und Schüler der Ortsteile Barenthin und Görike (ohne GT Spielhagen) können gemäß Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 des Vertrages über die Bildung einer neuen Gemeinde Gumtow vom 07.12.2001 stattdessen auch in der „Löwenzahngrundschule“ Breddin im Amt Neustadt (Dosse) beschult werden. Diese beiden Ortsteile gehören daher gleichzeitig zum Schulbezirk der „Löwenzahngrundschule“ Breddin des Amtes Neustadt (Dosse). Die Erziehungsberechtigten haben ein Wahlrecht, in welcher der beiden Grundschulen sie ihr Kind anmelden. Bei einer Anmeldung in der „Löwenzahngrundschule“ Breddin entscheidet die Gemeinde Gumtow, im Benehmen mit dem Träger der „Löwenzahngrundschule“ Breddin, das Amt Neustadt (Dosse), ob die Beschulung in der „Löwenzahngrundschule“ in Breddin möglich ist oder ob stattdessen die Grundschule Demerthin zu besuchen ist.
Gründe für das Versagen der Beschulung am Schulstandort Breddin sind insbesondere:
| 1. | keine ausreichenden Kapazitäten am Schulstandort Breddin, |
| 2. | eine Gefährdung des Schulstandortes der Grundschule Demerthin durch unzureichende Schülerzahlen. |
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Wenn am Schulstandort Breddin nicht sämtliche dort angemeldeten Schülerinnen und Schüler beschult werden können, erfolgt die Auswahl insbesondere nach folgenden Kriterien:
| 1. | Erreichbarkeit der Grundschule Demerthin, |
| 2. | pädagogische Gründe, |
| 3. | soziale Gründe. |
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4) § 1 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
Das Amt Neustadt (Dosse) hat in seiner Schulbezirkssatzung eine gleichlautende Regelung für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler der Ortsteile Barenthin und Görike (ohne GT Spielhagen) an der „Löwenzahngrundschule“ Breddin erlassen.
Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschule Demerthin tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Gumtow, den 10.12.2025