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Gumtower Wiesenblatt
Ausgabe 2/2025
Zukunft - Die Gemeindevertretung hat entschieden
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 30.09.2025

1. Öffentlicher Teil

BV-Nr. 45/2025

Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike

Beschlusstext

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 06.06.2025 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der Zeit vom 29.04.2025 bis einschließlich 13.06.2025 zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike (Stand 27. März 2025) gem. dem Abwägungsprotokoll (Anlage 1).

Aus der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen; 26 von 33 angefragten Trägern öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab.

Die Ergebnisse der Abwägung sind in den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike einzuarbeiten.

Die Gemeinde wird beauftragt, Bürger und Behörden, die Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Planentwurf geäußert haben, über das Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja

14

Nein

0

Enthaltung

0

BV-Nr. 46/2025

Billigung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike

Beschlusstext

1.

Der vorliegende Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike, Stand 25.08.2025, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

2.

Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen, einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind von der Verwaltung der Gemeinde Gumtow nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens 14 Tage vorher ortsüblich bekannt zu machen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung der Gemeinde Gumtow abgegeben werden; gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

4.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, zu dem Planentwurf sowie dessen Begründung und Umweltbericht von der Verwaltung der Gemeinde Gumtow einzuholen.

5.

Die Gemeinde wird angewiesen, diesen Beschluss entsprechend ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja

14

Nein

0

Enthaltung

0

BV-Nr. 47/2025

Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike - Gehren“ der Gemeinde Gumtow

Beschlusstext

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 06.06.2025 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der Zeit vom 29.04.2025 bis einschließlich 13.06.2025 zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike - Gehren“ der Gemeinde Gumtow (Stand 27. März 2025) gem. dem Abwägungsprotokoll (Anlage).

Aus der Öffentlichkeit ging keine Stellungnahme ein; 27 von 33 angefragten Trägern öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab.

Die Ergebnisse der Abwägung sind in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike - Gehren“ der Gemeinde Gumtow einzuarbeiten.

Die Gemeinde wird beauftragt, Bürger und Behörden, die Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Planentwurf geäußert haben, über das Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja

14

Nein

0

Enthaltung

0

BV-Nr. 48/2025

Billigung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike-Gehren“ der Gemeinde Gumtow

Beschlusstext

1.

Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike-Gehren“ der Gemeinde Gumtow, Stand 25.08.2025, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

2.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike-Gehren“ der Gemeinde Gumtow, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen, einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind von der Verwaltung der Gemeinde Gumtow nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens 14 Tage vorher ortsüblich bekannt zu machen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung der Gemeinde Gumtow abgegeben werden; gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

4.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, zu dem Planentwurf sowie dessen Begründung und Umweltbericht von der Verwaltung der Gemeinde Gumtow einzuholen.

5.

Die Gemeinde wird angewiesen, diesen Beschluss entsprechend ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja

14

Nein

0

Enthaltung

0

BV-Nr. 49-1/2025

Grundsatzbeschluss zur perspektivischen Neuausrichtung der Kindertages- und Hortbetreuung in der Gemeinde Gumtow

Beschlusstext

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt:

1.

Die dezentrale Hortbetreuung in den Kindertageseinrichtungen Vehlow und Kunow wird spätestens zum 01.01.2026 aufgehoben. Eine zentrale Hortbetreuung erfolgt dann ausschließlich am Standort in Demerthin.

2.

Die Kindertageseinrichtung am Standort in Demerthin soll spätestens ab dem 01.08.2026 organisatorisch und räumlich ausschließlich zur Hortbetreuung genutzt werden.

3.

Um bereits jetzt ausreichende Platzkapazitäten für die Hortbetreuung vorzuhalten, werden in der Kindertagesstätte in Demerthin ab sofort keine Kinder der Altersklassen U3 und Ü3 mehr aufgenommen.

4.

Neuanmeldungen für Kinder der Altersklasse U3 und Ü3, die ohne einen Aufnahmestopp in der Kindertageseinrichtung in Demerthin betreut worden wären, werden vorrangig der Kindertageseinrichtung in Gumtow zugewiesen.

5.

Die in der Kindertageseinrichtung Demerthin ab dem 01.08.2026 noch zu betreuenden Kinder im Krippen- und Kindergartenalter werden auf andere Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gumtow unter Berücksichtigung der Elternwünsche und einer wohnortnahen Umverteilung aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja

15

Nein

0

Enthaltung

0

BV-Nr. 50/2025

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Gumtow (Hundesteuersatzung)

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Gumtow (Hundesteuersatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis:

Ja

12

Nein

0

Enthaltung

3

BV-Nr. 51/2025

Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Beschaffung von Feuerwehrdienstbekleidung

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine außerplanmäßige Auszahlung zur Deckung der Kosten für die Beschaffung von Feuerwehrdienstbekleidung gemäß Bekleidungserlass Feuerwehr Brandenburg (BEFw).

Die Deckung erfolgt durch das nachfolgende Produktkonto aus einer Haushaltsrestübertragung aus dem Jahr 2024 für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges:

126000.7831000

Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen

60.000,00 €

Abstimmungsergebnis:

Ja

14

Nein

0

Enthaltung

1

BV-Nr. 52-1/2025

8. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gumtow vom 09.03.2009

Beschlusstext

Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gumtow gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Ja

15

Nein

0

Enthaltung

0

MV-Nr. 53/2025

Benennung von Ersatzpersonen als Nachrücker in den Ortsbeiräten der Ortsteile Gumtow, Wutike und Vehlin

Beschlusstext

Die Gemeindevertretung nimmt die Benennung von Ersatzpersonen als Nachrücker in den Ortsbeiräten der Ortsteile Gumtow, Wutike und Vehlin zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

(ohne Abstimmung, da nur Mitteilungsvorlage)

BV-Nr. 57/2025

Haushalt 2026 – Haushaltssatzung 2026 mit Anlagen, hier: nur Einbringung

Beschlusstext:

Der Bürgermeister der Gemeinde Gumtow leitet der Gemeindevertretung den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit seinen Anlagen einschließlich des Haushaltsplanes 2026 und des Entwurfes des Stellenplanes 2026 zu.

Die Gemeindevertretung verweist diesen zur Beratung in die Haushaltsklausur am 14.10.2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja

15

Nein

0

Enthaltung

0

2. Nichtöffentlicher Teil

BV-Nr. 54/2025

Grundstücksangelegenheiten

Abstimmungsergebnis:

Ja

15

Nein

0

Enthaltung

0

BV-Nr. 55/2025

Grundstücksangelegenheiten

Abstimmungsergebnis:

Ja

15

Nein

0

Enthaltung

0