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Gumtower Wiesenblatt
Ausgabe 2/2026
Grußwort des Bürgermeisters
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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Leserinnen und Leser!

Und plötzlich war es Winter… Nach vielen Jahren mit überdurchschnittlich warmen Temperaturen in den Wintermonaten und nur kurzen Kälteperioden, sah das in den ersten Monaten des Jahres 2026 etwas anders aus. Viel Schnee und wochenlange Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, sowohl tagsüber als auch nachts, liegen nun hinter uns. Neben den eigenen Räum- und Streupflichten als Grundstückseigentümer und der damit verbundenen Arbeit, mussten dann auch noch die Wohnräume mit zusätzlicher Wärme versorgt werden, was sicherlich alle zum Jahresende oder zum Abrechnungszeitpunkt des Energieversorgers spüren werden.

Auch die Gemeindeverwaltung hatte mit dem Winter einiges an Mehraufwand zu bewältigen. Die Straßen mussten freigehalten und auch die kommunalen Grundstücke mit Winterdienstarbeiten betreut werden. Die Gemeindestraßen wurden durch unsere Dienstleister, den örtlichen Landwirtschaftsunternehmen beräumt und gestreut. Soweit ich das einschätzen kann, hat das auch in aller Regel sehr gut funktioniert. Unsere gemeindlichen Straßen waren teils besser beräumt und gestreut als die der anderen Straßenbaulastträger, was mich durchaus zufrieden stellt. Ein großes Lob und Dank gilt den durch die Gemeinde mit dem Winterdienst beauftragten Landwirtschaftsunternehmen Frank & Oliver Gorniak GbR und Bernd Teickner Landwirtschaftsbetrieb für das Streuen und Räumen sowie der Agrar Döllen GmbH und dem Landwirtschaftsbetrieb Rainer Leppin für die Räumarbeiten. Ein Dank gilt auch den Landwirtschaftsbetrieben u. a. aus Barenthin, Kunow und Vehlin, die für die Gemeinde im Ernstfall zur Stelle waren und zusätzlich unterstützt haben. Auch allen anderen nicht erwähnten Partnern gilt mein Dank an dieser Stelle. Ohne die zuverlässige Durchführung der Winterdienstaufgaben durch unsere Partner wären manche Orte teilweise nicht mehr erreichbar gewesen.

Es gab auch einiges an Unverständnis welches gegenüber der Gemeinde von Einwohnerinnen und Einwohnern zur Ausführung des Winterdienstes kundgetan wurde. Warum wird an dieser und jener Stelle nicht geräumt oder gestreut? Warum dauert das alles solange bis hier mal jemand kommt? Warum fährt der Winterdienst durch meinen Ort, aber hat das Schiebeschild oben oder streut nicht? Ich kann an dieser Stelle nur darauf verweisen, dass jeder Straßenbaulastträger für die in seiner Zuständigkeit befindlichen Straßen verantwortlich ist. So ist die Gemeinde ausschließlich für die Gemeindestraßen verantwortlich. Die Kreisstraßen werden von der Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Prignitz, die Landes- und Bundesstraßen vom Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg im Winter betreut. Folglich kann es dann dazukommen, dass ein Winterdienstfahrzeug durch eine Ortschaft fährt, ohne zu räumen und zu streuen, weil diese Straße nicht in der Zuständigkeit des beauftragten Dienstleisters bzw. der jeweiligen Straßenmeisterei liegt. Der klare Menschenverstand stellt natürlich die Sinnhaftigkeit an dieser Stelle in Frage, aber die rechtlichen und vor allem finanziellen Hintergründe sind dafür ausschlaggebend. Wer bestellt, der bezahlt auch und wer über seine Zuständigkeit hinaus leistet, der zahlt das auch allein. Ich möchte an dieser Stelle für Verständnis werben, auch wenn das für Sie als Einwohnerinnen und Einwohner teils nur schwer nachvollziehbar klingt, aber die Gemeinde ist nicht für jede Straße verantwortlich und auch die anderen Straßenbaulastträger nur für die Straßen in ihrer eigenen Zuständigkeit. Die Gemeinde hat zudem auch den Anliegern gewisse Winterdienstpflichten übertragen, was rechtlich so auch legitim ist. So müssen an Anliegerstraßen ohne verkehrswichtige Bedeutung, die Anlieger für den Winterdienst selbst Sorge tragen. Die Gemeinde könnte diese Aufgaben wahrnehmen, müsste dann aber die Anlieger finanziell daran beteiligen, was für viele sicher auch keine Alternative darstellen würde. Unabhängig davon, sind die bestehenden Räum- und Streupläne bereits in den vergangenen Jahren entstanden und seit längerer Zeit nicht mehr überarbeitet worden. Mir sind persönlich auch einige Missstände aufgefallen, die vor der nächsten Winterdienstsaison auf den Prüfstand müssen.

Neben der Pflicht des jeweiligen Straßenbaulastträgers, die Straßen im Winter zu räumen und zu streuen, haben aber auch alle Straßenverkehrsteilnehmerinnen und -verkehrsteilnehmer bestimmte Pflichten. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung wiederzufinden und lauten u. a. folgendermaßen:

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ (Auszug aus den §§ 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung - StVO)

Wollen wir den Winter aber nicht schlechter machen als er ist bzw. war. Schließlich gab es auch positive Seiten, so z. B. für unsere Kinder, die die Schneemengen und zugefrorenen Gewässer genießen durften. Vielerorts wurden teils mehrere Schlitten an ein Fahrzeug angehangen und ein ganzer Tross an Kindern mit Schlitten fuhr durch die Landschaft. Das war Dorfleben pur gewesen. Die bereits eingestaubten Schlittschuhe konnten auch mal wieder ans Tageslicht geholt und über das Eis geglitten werden. Die Winterferien hatten dieses Jahr nicht nur den passenden Namen, sondern auch die richtige Witterung gehabt. Sicherlich gab es nicht nur Kinder, die das genossen haben, sondern auch viele Erwachsene unter Ihnen.

Schnee schieben, Wege abstumpfen, vorsichtiges Laufen, langsames Auto fahren und heizen, heizen, heizen, das war der Januar und Februar 2026. Ich hoffe, dass Sie alle trotz der winterlichen Umstände gut durch diese Zeit gekommen sind und vor allem gesund und munter nun in Richtung Frühling blicken können. Genießen Sie den mit großen Schritten kommenden Frühling und die anstehenden Osterfeiertage mit der Familie und auf den vielen Traditionsfeuern in unserer Gemeinde.

Ich wünsche nun viel Spaß bei vielen tollen und informativen Beiträgen in der 2. Ausgabe 2026 des „Gumtower Wiesenblattes“.

Es grüßt Sie ganz herzlich

Ihr Bürgermeister Oliver Nitschke!