BV-Nr. 01/2026
Beratung zur 1. Änderung des Durchführungsvertrages zwischen der DEG Solarpark 40 GmbH & Co. KG, Schmiedestrang 22, 33415 Verl und der Gemeinde Gumtow zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Görike Gehren“
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow stimmt dem Abschluss der 1. Änderung des Durchführungsvertrages zwischen der DEG Solarpark 40 GmbH & Co. KG, Schmiedestrang 22, 33415 Verl und der Gemeinde Gumtow im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb eines Solarparks auf dem Gebiet des Ortsteils Görike zu und beauftragt den Bürgermeister und die Stellvertreterin des Bürgermeisters, die 1. Änderung des Durchführungsvertrages zwischen der DEG Solarpark 40 GmbH & Co. KG, Schmiedestrang 22, 33415 Verl und der Gemeinde Gumtow im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb eines Solarparks auf dem Gebiet des Ortsteils Görike durch Abgabe entsprechend notwendiger Erklärungen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt:
Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike (Stand PZ+BG 25.08.2025, UB 15.09.2025 - Rev. 1 (29.10.2025)) gem. dem Abwägungsprotokoll (Anlage).
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
Feststellung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt:
| 1. | Die Feststellung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike in der Fassung vom 20. Januar 2026 (Anlage 1). |
| 2. | Die zugehörige Begründung und der Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung nebst Anlagen in der Fassung vom 20. Januar 2026 (Anlage 2 und 3) werden gebilligt. |
| 3. | Die Gemeinde wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung (nach § 6 BauGB) vorzulegen. |
| 4. | Nach erfolgter Genehmigung ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen (nach § 6 Abs. 5 BauGB), mit der Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike mit Begründung, Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung nebst Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 5. | Die wirksam gewordene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gumtow für den Ortsteil Görike mit Begründung, Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung nebst Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung wird zusätzlich im Internet unter www.gemeindegumtow.de veröffentlicht. |
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
Beschluss über die Abwägungen der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike Gehren“ der Gemeinde Gumtow
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike - Gehren“ der Gemeinde Gumtow (Stand 15.09.2025 - Rev. 1 (29.10.2025)) gem. dem Abwägungsprotokoll (Anlage).
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike Gehren“
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt:
| 1. | Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) Nr. 3 „Solarpark Görike Gehren“ in der Fassung vom 20. Januar 2026 (Anlage 1). |
| 2. | Die Begründung, der Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung nebst Anlagen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, in der Fassung vom 20. Januar 2026 (Anlagen 2, 3 und 4) werden gebilligt. |
| 3. | Die Gemeinde wird beauftragt den Beschluss zur Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Görike Gehren“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der vBP Nr. 3 „Solarpark Görike-Gehren“ mit Begründung, Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung nebst Anlagen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 4. | Die Gemeinde wird weiterhin beauftragt, vor dem Satzungsbeschluss des vBP Nr. 3 „Solarpark Görike Gehren“ den Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließen. |
| 5. | Mit Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Görike Gehren“ in Kraft. |
| 6. | Der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht mit integrierter Artenschutzprüfung nebst Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung wird zusätzlich im Internet unter www.gemeindegumtow.de veröffentlicht. |
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
Feststellung zum Jahresabschluss 2024 des Kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungsbetriebes Gumtow, Eigenbetrieb der Gemeinde Gumtow
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses 2024 und des Prüfberichtes die Feststellung des Jahresabschlusses 2024.
Abstimmungsergebnis: | Ja | 12 | Nein | 0 | Enthaltung | 2 |
Entlastung der Werkleiterin für den Jahresabschluss auf den 31.12.2024 des Kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungsbetriebes Gumtow, Eigenbetrieb der Gemeinde Gumtow
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Werkleiterin für den Jahresabschluss auf den 31.12.2024 des Kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungsbetriebes Gumtow, Eigenbetrieb der Gemeinde Gumtow.
Abstimmungsergebnis: | Ja | 12 | Nein | 0 | Enthaltung | 2 |
Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung zur Deckung von Geschäftsaufwendungen im Haushaltsjahr 2025
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Auszahlung zur Deckung von Geschäftsaufwendungen im Bereich Innere Verwaltung im Produktkonto 111200.5431500.7431500 in Höhe von 45.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch das nachfolgende Produktkonto:
611000.4013000.6013000 Mehreinnahme Gewerbesteuer — 45.000,00 €
Abstimmungsergebnis: | Ja | 13 | Nein | 0 | Enthaltung | 1 |
Grundsatzbeschluss zur Anwendung des § 246e Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemeinde Gumtow
Beschlusstext:
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt, den § 246e BauGB in der Gemeinde Gumtow anzuwenden. Bauanfragen sind durch die Gemeindeverwaltung auf ihre Eignung zur Anwendung nach § 246e BauGB zu prüfen. Im Falle einer Eignung sind die Bauherren auf die Möglichkeit einer Antragstellung nach § 246e BauGB hinzuweisen. |
| 2. | Für das Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB sind die Entscheidungskriterien gemäß Anlage „Grundsätze zum Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB in der Gemeinde Gumtow“ durch die Gemeindeverwaltung anzuwenden. |
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
Informationen zu neu abgeschlossenen Verträgen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023 im Kalenderjahr 2025
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow nimmt die Informationen zu neu abgeschlossenen Verträgen gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023 im Kalenderjahr 2025 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: | ohne Abstimmung, da nur Mitteilungsvorlage |
Verteilung der bewilligten Mittel des Prignitz-Sommer und des Gemeindezuschusses 2026
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung nimmt die Verteilung der bewilligten Mittel aus dem Prignitz-Sommer und dem Gemeindezuschuss 2026 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: | ohne Abstimmung, da nur Mitteilungsvorlage |
Zulässigkeit eines Einwohnerantrages gemäß § 13 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) auf verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im Ortsteil Schönhagen der Gemeinde Gumtow
Beschlusstext:
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beschließt, dass der Einwohnerantrag auf verkehrsberuhigende bauliche Maßnahmen im Ortsteil Schönhagen der Gemeinde Gumtow vom 20.01.2026 nicht zulässig ist, da die Gemeinde Gumtow keine Verbandskompetenz besitzt. |
| 2. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow beauftragt den Bürgermeister das Ergebnis der Entscheidung der Gemeindevertretung gegenüber der Antragstellerin unter Verweis auf die zuständige Behörde mitzuteilen. |
| 3. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow befürwortet den Inhalt sowie die verfolgten Absichten des Einwohnerantrages generell und beauftragt den Bürgermeister ein Unterstützerschreiben zu erstellen und dies der Antragstellerin zur weiteren Verwendung zu übermitteln. |
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
Änderung der Grundsätze der Objektplanung hinsichtlich der Betreuungskapazitäten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Vehlow
Beschlusstext:
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss BV-Nr. 56/2023 vom 04.07.2023 zu den Grundsätzen der Objektplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Vehlow, hinsichtlich der Ziffer 1) zur Höhe der geplanten Betreuungskapazitäten von insgesamt 60 Plätzen, aufzuheben. Alle anderen Grundsätze bleiben unverändert. |
| 2. | Die Gemeindevertretung beschließt, die Grundsätze für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Vehlow, hinsichtlich Ziffer 1) der BV-Nr. 56/2023 vom 04.07.2023 zu ändern. Die Gemeindevertretung setzt die Höhe der geplanten Betreuungskapazitäten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Vehlow auf insgesamt 40 Plätze fest. |
| 3. | Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister die Objektplanung dahingehend anzupassen und auch den Antrag auf Zuwendungen bei der zuständigen Stelle entsprechend fristgerecht einzureichen. |
Abstimmungsergebnis: | Ja | 10 | Nein | 2 | Enthaltung | 2 |
Beschluss zur Änderung eines Beschlusses einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beschaffung von Feuerwehrdienstbekleidung im Haushaltsjahr 2025
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss BV-Nr. 51/2025 vom 30.09.2025 hinsichtlich einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Deckung der Kosten für die Beschaffung von Feuerwehrdienstbekleidung gemäß Bekleidungserlass Feuerwehr Brandenburg (BEFw), wie folgt zu ändern:
Die Deckung erfolgt durch das nachfolgende Produktkonto:
611000.4013000.6013000 Mehreinnahme Gewerbesteuer — 60.000,00 €
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |
MV-Nr. 12/2026
Personalangelegenheiten
Abstimmungsergebnis: | ohne Abstimmung, da nur Mitteilungsvorlage |
Grundstücksangelegenheiten
Abstimmungsergebnis: | Ja | 14 | Nein | 0 | Enthaltung | 0 |