Hunde gehören für viele Menschen selbstverständlich zum alltäglichen Leben dazu, so auch in der Gemeinde Gumtow. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier auch künftig gut funktioniert, gelten in ganz Brandenburg klare gesetzliche Regelungen für die Hundehaltung. Anfang Februar 2026 hat die Gemeinde Gumtow daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter angeschrieben und über die bestehende Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht für Hunde informiert.
Grundlage dafür ist die Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg vom 25.06.2024. Die Verordnung gilt einheitlich für alle Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Die entsprechenden Vorgaben wurden vom Land Brandenburg erlassen und sind somit keine eigenständige Regelung der Gemeinde Gumtow. Die Gemeindeverwaltung ist jedoch verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und deren Einhaltung sicherzustellen.
Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochip. Hunde, die älter als acht Wochen sind, müssen von ihrer Halterin oder ihrem Halter mit einem Mikrochip versehen werden. Dieser Chip wird in der Regel von einer Tierärztin oder einem Tierarzt eingesetzt und enthält eine eindeutige Identifikationsnummer. Über diese Nummer kann ein Hund jederzeit eindeutig seinem Halter zugeordnet werden. Dies ist insbesondere dann von großer Bedeutung, wenn ein Tier entläuft oder aufgefunden wird.
Darüber hinaus besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, bestimmte Angaben zu ihrem Tier zu melden. Dazu gehören insbesondere die Rasse, das Wurfdatum, die Fellfarbe sowie die unveränderliche Identifikationsnummer des eingesetzten Mikrochips. Diese Angaben dienen dazu, eine verlässliche Übersicht über die in der Gemeinde gehaltenen Hunde zu gewährleisten und im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich ausdrücklich bei den vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die bereits auf das Schreiben reagiert und die erforderlichen Angaben übermittelt haben. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Aktualisierung und Vervollständigung der Daten sowie zur Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelungen.
In einigen Fällen stehen Meldungen oder einzelne Angaben jedoch noch aus. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Daten bislang noch nicht gemeldet haben, dieser Verpflichtung schnellstmöglich nachzukommen und die erforderlichen Angaben nachzureichen. Das Meldeblatt zur Hundedatenerfassung kann weiterhin unkompliziert bei der Gemeindeverwaltung im Sachgebiet Ordnungswesen oder im Sachgebiet Steuern abgegeben werden.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde darauf hin, dass es sich bei der Kennzeichnung und Meldung von Hunden um gesetzlich vorgeschriebene Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern handelt. Sollte eine Meldung dauerhaft unterbleiben, können nach den Vorgaben des Landes Brandenburg weitere ordnungsrechtliche Schritte erforderlich werden.
Häufig wird in diesem Zusammenhang auch nach möglichen Geldbußen gefragt. Wichtig ist hierbei der Hinweis, dass solche Regelungen nicht von der Gemeinde festgelegt werden. Die Höhe möglicher Bußgelder ergibt sich ebenfalls aus der Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg. Dort ist geregelt, dass das Fehlen eines vorgeschriebenen Mikrochips oder die Nichtmeldung der erforderlichen Hundedaten als Ordnungswidrigkeit gelten.
Für die Gemeindeverwaltung steht jedoch weiterhin im Vordergrund, die Angelegenheit möglichst unkompliziert gemeinsam mit den Hundehalterinnen und Hundehaltern zu klären. Ziel ist es, dass alle Hunde ordnungsgemäß gekennzeichnet und registriert sind und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Gemeinde Gumtow bedankt sich daher bei allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die ihren Pflichten bereits nachgekommen sind, und bittet diejenigen, bei denen noch Angaben fehlen, diese schnellstmöglich nachzureichen. So kann gemeinsam sichergestellt werden, dass die Daten vollständig und aktuell sind und weitere Maßnahmen nicht erforderlich werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung selbstverständlich gern zur Verfügung.