Die Besitzer von Kartenführerscheinen mit dem Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 müssen aktiv werden. Um die EU-weiten Standards zu erfüllen, ist der Führerscheinumtausch bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Die Frist hierfür endet am 19. Januar 2027. Sie können den Führerscheinantrag bequem in der Gemeindeverwaltung, Karpatenweg 2 in 16866 Gumtow stellen. Der Umtausch kostet 26,50 EUR. Auf Wunsch kann der neue Führerschein gegen Zahlung einer Versandgebühr auch direkt nach Hause geschickt werden.
Den Führerscheinantrag können Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gumtow zu den allgemeinen Sprechzeiten (Dienstag von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr oder Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, sowie an allen anderen Tagen nach vorheriger Terminvereinbarung) stellen und bringen dazu bitte folgende Unterlagen mit.
Sollten Sie kein aktuelles biometrisches Passbild haben, besteht die Möglichkeit ein Passbild direkt vor Ort gegen eine Gebühr in Höhe von 9,00 € im Einwohnermeldeamt anfertigen zu lassen.
Für Fragen zum Führerscheinumtausch erreichen Sie das Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 033977/879-16.