Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.
Seit dem 7. Februar 2026 ist diese Verordnung in Kraft, wodurch unter anderem die Preise für Personalausweisanträge bundesweit wie folgt geändert wurden:
Für Personalausweise wurden die Gebühren für Personen unter 24 Jahren von 22,80 € auf 27,60 € und für Personen über 24 Jahren von 37,00 € auf 46,00 € erhöht.
Als weitere Neuerung wurden Erleichterungen bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten danach bei der Beantragung keine PIN und PUK (PIN-Brief) ausgehändigt.