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Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Digitale Lichtbilder – das Einwohnermeldeamt informiert

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente wie Personalausweise und Reisepässe genutzt werden.

Die digitalen Lichtbilder werden entweder im Einwohnermeldeamt oder beim Fotografen erstellt. Der Fotograf stellt Sie dem Einwohnermeldeamt via gesicherter Cloud zur Verfügung. Die Erstellung ist direkt im Einwohnermeldeamt möglich, diese kostet 6,00 EUR je Vorgang.