Osterfeuer und die wichtigen Regeln: Was darf man, was nicht?
Auch in diesem Jahr freuen wir uns wieder auf das traditionelle Osterfeuer! Doch bevor die Flammen lodern, gibt es einige wichtige Informationen, die man rund ums Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen und Brauchtumsfeuern beachten sollte. Hier gibt’s die wichtigsten Fakten auf einen Blick.
Brauchtumsfeuer sind nicht einfach nur Feuer, bei denen etwas verbrannt wird. Diese Feuer sind ein fester Bestandteil unserer Tradition und dienen der Brauchtumspflege. Sie werden von Vereinen, Organisationen oder Glaubensgemeinschaften organisiert und sind meist öffentlich zugänglich. Wichtig: Bevor so ein Feuer entzündet wird, muss die Veranstaltung beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Wer im eigenen Garten ein Lagerfeuer machen möchte, sollte sich an einige einfache Regeln halten:
Sauberes Brennmaterial: Es darf nur unbehandeltes, getrocknetes Holz verbrannt werden – kein Müll, keine alten Möbel oder anderes unzulässiges Material!
Sicherheit geht vor: Feuerschalen oder offene Feuerstellen müssen so betrieben werden, dass keine Funken fliegen oder Glut auf umliegende Flächen überspringen kann. So bleibt alles sicher!
Lebewesen schützen: Achten Sie darauf, dass die Verbrennung nicht in Bereichen stattfindet, die Tiere oder Pflanzen gefährden könnten.
Nachbarschaft und Brandschutz: Vermeiden Sie unnötige Rauchentwicklung, um Ihre Nachbarn nicht zu stören und beachten Sie die allgemeinen Brandschutzvorschriften.
Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist genehmigungspflichtig. In unserem Landkreis ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen grundsätzlich verboten, da es ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten über Wertstoffhöfe oder das Holsystem der Abfallwirtschaft gibt. Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, muss eine schriftliche Genehmigung von der Unteren Abfallbehörde einholen. Eine Ausnahmegenehmigung kann gegen Gebühr beantragt werden.
Gartenabfälle wie Laub, Grasschnitt oder kleine Äste können auf verschiedene Weise entsorgt werden. Ideal ist es, diese entweder zu kompostieren, in den Boden einzuarbeiten oder über die Wertstoffhöfe und Kompostwerke des Landkreises zu entsorgen. Wer keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung hat, kann diese Abfälle auch durch die drittbeauftragten Entsorgungsunternehmen abholen lassen.
Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt und ohne Genehmigung verbrennt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt nicht nur für pflanzliche Abfälle, sondern auch für das Verbrennen von Abfällen wie beschichtetem Holz, Möbeln oder Plastik.
Für Fragen und Genehmigungen rund um das Thema „Brauchtumsfeuer“ und „Abfallverbrennung“ wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock:
Telefon: +49 3843 755-66999
E-Mail: UMWELTAMT@LKROS.DE
Lassen Sie uns das Osterfeuer gemeinsam genießen – aber bitte immer unter Beachtung der Regeln für die Sicherheit und den Umweltschutz!