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Kröpeliner Bote
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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An alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer A und B der Stadt Kröpelin

Kein Versand von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026

Bitte beachten Sie, dass Ihr Steuerbescheid aus dem Jahr 2025 ein Mehrjahresbescheid (Dauerbescheid) ist. Er behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Die im Bescheid genannten Steuerbeträge sind zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen. Bei Änderungen der Festsetzungsgrundlagen oder Eigentumsverhältnissen erhalten Sie einen neuen Bescheid.

Fälligkeitstermine der Grundsteuer

Jahreszahler:

  • 01.07.2026

Quartalszahler:

  • 15.02.2026
  • 15.05.2026
  • 15.08.2026
  • 15.11.2026