Nach einem Jahr Bearbeitungszeit und intensivem lokalem Austausch wurde der kommunale Wärmeplan am 16. Oktober 2025 in der Stadtvertreterversammlung beschlossen. Damit ist die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung dieser Planung erfüllt. Da keine Wärmeversorgungsgebiete beschlossen wurden, gilt nach wie vor die 65-% Pflicht erneuerbarer Wärme nur für Neubauten und erst ab Mitte 2028 im Bestand, wenn Heizungen ausgetauscht werden müssen.
Der finale Wärmeplan ist auf der Internetseite der Stadt Kröpelin www.stadt-kroepelin.de/Bekanntmachungen dauerhaft digital verfügbar und kann auch im Rathaus eingesehen werden.
Die Kommunale Wärmeplanung wurde durch die Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.