Seit 2020 gab es aufgrund eines Projektaufrufes des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V die Gedanken zur Entwicklung einer touristischen Modellregion.
An dieser haben sich folgende Städte und Gemeinden beteiligt:
Ziel dieser Modellregion war das touristische Zusammenwachsen, die gegenseitige Anerkennung der Kurabgabe und die Verknüpfung des ÖPNV mit der Kurabgabe. Es wurden in diesem Modellregionenprozess die Möglichkeiten geschaffen, allen beteiligten Kommunen die gleichen Rahmenbedingungen zu geben.
Die Stadt Kröpelin ist nach entsprechender Beantragung seit März 2022 staatlich anerkannter Tourismusort.
Durch die Betitelung staatlich anerkannter Tourismusort im Sinne des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Stadt Kröpelin berechtigt, von unseren Gästen Kurabgabe zu erheben. Geregelt ist das in der beschlossenen Kurabgabesatzung.
Als Einwohner wird auch für Sie kalkulatorisch eine Kurabgabe erhoben, welche aber die Stadt Kröpelin für Sie trägt. Sie sind daher befreit. Gleiches gilt übrigens für Angehörige ersten Grades sowie deren Partner gegen entsprechenden Nachweis.
Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit in dieser Region haben wir die gegenseitige Anerkennung der Kurabgabe zwischen den genannten Orten beschlossen.
Was bedeutet das für den Einwohner aus Kröpelin?
Jeder Einwohner Kröpelin´s der z.B. einen Strandbesuch in Kühlungsborn macht, braucht in Kühlungsborn keine Kurabgabe zu entrichten. Gleiches gilt für alle der oben genannten Orte. Als Beweis reicht die Vorlage des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses.
Wir bieten den Einwohnern (alternativ zu Ihrem Personalausweis) an, eine Einwohnerkarte zu erwerben. Hierfür wird ein Passbild benötigt und die Vorlage des Personalausweises. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Bei Fragen können Sie sich gern an die Kurabgabestelle im Rathaus (Telefon: 038292/85133, E-Mail: kurabgabe@stadt-kroepelin.de) wenden.