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Kröpeliner Bote
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Schnee- und Glättebeseitigung - aktueller Hinweis für Grundstückseigentümer

Das Thema Schnee- und Glättebeseitigung beschäftigt uns jedes Jahr wieder. Die Stadt Kröpelin hat die Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung u. a. für Gehwege auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Diese haben den Gehweg in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite freizuhalten und abzustumpfen (kein Salz).

Schnee ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Wichtig dabei ist, dass Schnee auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges zu lagern ist. Näheres finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kröpelin, jederzeit auf der Webseite der Stadt Kröpelin unter https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/satzungen/ abrufbar.

Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass gem. § 32 StVO das Schippen von Schnee auf die Straße verboten ist und mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Dazu kämen im Falle eines dadurch entstandenen Unfalls noch haftungstechnische Probleme auf den Verursacher zu.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr veranwortungsbewusstes Handeln während der Wintermonate.