| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | DER/067/2022 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 30.11.2022 |
| Gemeindevertretung Dersekow | - öffentlich |
Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow“, Gemeinde Dersekow - Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, der
Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow“
| 1. | Planungsanlass |
| Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow" sollen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. | |
| 2. | Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches |
| Das Plangebiet befindet sich südlich der zentralen Ortslage Klein Zastrow an der Stichstraße zur BAB 20 gelegen. | |
| Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst die Flurstücke 23/6 (teilweise), 16/4 (teilweise), 16/3, 16/1 und 15 (teilweise), Flur 3, Gemarkung Klein Zastrow | |
| 3. | Verfahren |
| Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. | |
| Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. | |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den südlichen Teil des Ortsteiles Klein Zastrow in der Gemeinde Dersekow. Die Gemeinde beabsichtigt mit der Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
| 11 | Mitglieder gesamt |
| 7 | davon anwesend |
| 6 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 1 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: /