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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtes Landhagen

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

DER/067/2022

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

30.11.2022

Gemeindevertretung Dersekow

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow“, Gemeinde Dersekow - Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, der

Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow“

1.

Planungsanlass

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Ortsteil Klein Zastrow" sollen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

2.

Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet befindet sich südlich der zentralen Ortslage Klein Zastrow an der Stichstraße zur BAB 20 gelegen.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst die Flurstücke 23/6 (teilweise), 16/4 (teilweise), 16/3, 16/1 und 15 (teilweise), Flur 3, Gemarkung Klein Zastrow

3.

Verfahren

Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den südlichen Teil des Ortsteiles Klein Zastrow in der Gemeinde Dersekow. Die Gemeinde beabsichtigt mit der Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

11

Mitglieder gesamt

7

davon anwesend

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: /