| Amt Landhagen | Beschluss-Nr.: | WEI/097/2022 |
| Fachbereich Bauen und Liegenschaften | Datum: | 12.12.2022 |
| Gemeindevertretung Weitenhagen | - öffentlich |
Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Diedrichshagen an der Bahn“ der Geminde Weitenhagen - Beschluss zur Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Diedrichshagen an der Bahn“ der Gemeinde Weitenhagen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung wird in der Fassung vom November 2022 gebilligt. | |
| 2. | Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Diedrichshagen entlang des Bahnabschnitts zwischen der Abzweigstelle Schönwalde und dem Streckenende Lubmin und umfasst eine Fläche von ca. 57 ha. | |
| Der Geltungsbereich umfasst aufgeteilt auf 2 Planteile ganz oder teilweise die Flurstücke 3/2, 19, 20, 21, 25/2, 26/1, 29/1, 30/3, 30/4, 31/2, 31/3, 32/2, 32/3, 33/2, 33/3, 49/2, 50/2, 77/2, 78/2, 79/3, 80/2, 81/1, 84/3, 85, 86, 87, 88, 89, 90 und 92, Flur 2 in der Gemarkung Diedrichshagen. | ||
| 3. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Diedrichshagen an der Bahn“ der Gemeinde Weitenhagen in der Fassung vom November 2022 bestehend aus | |
| - | Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), | |
| - | Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung | |
| - | der Fachbeitrag Blendgutachten, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die Biotoptypenkartierung sowie | |
| - | die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf | |
| ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. | ||
| 4. | Die öffentliche Auslegung erfolgt gern. § 3 Abs.2 BauGB im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen. | |
| 5. | Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. | |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 26.10.2021 gefasst.
Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in diese Zeit nicht eingegangen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
| 13 | Mitglieder gesamt |
| 9 | davon anwesend |
| 9 | Ja-Stimmen |
| - | Nein-Stimmen |
| - | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: /