Geltungsbereich
Der geänderte Entwurf des Bauungsplans Nr. 6 „Südlich des Bismarckwegs“ der Gemeinde Dersekow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Stand 11/2022 und die Begründung wurden auf der Gemeindevertretersitzung am 30.11.2022 gebilligt und wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Das ca. 1,89 ha große bebaute Gebiet umfasst die Flurstücke 52/3 (teilweise), 56/12, 56/13, 56/14, 280 (teilweise), 281/1, 281/2 (teilweise) und 282/2 (teilweise) der Flur 2 Gemarkung Dersekow. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches bildet die Landesstraße L 261, Geschwister-Scholl-Straße; im Norden bildet der Bismarckweg, eine örtliche Mischverkehrsfläche die Geltungsbereichsgrenze. Im Norden und Osten grenzen Bauflächen an und im Westen und Süden landwirtschaftliche Flächen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.
Die öffentliche Auslegung erfolgt
vom 30.01.2023 bis zum 06.03.2023
im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen/Bauamt:
| montags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| dienstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| mittwochs: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| donnerstags: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Die Einsichtnahme wird gemäß § 4a, Absatz 4 BauGB auch auf der lnternetseite des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ gewährleistet.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf während der Dienststunden zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.
Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Dersekow, den 02.01.2023
Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 1 vom 20.01.2023