Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan Nr. 6 „Südlich des Bismarckwegs“ der Gemeinde Dersekow

Geltungsbereich

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (3. Auslegung)

Der geänderte Entwurf des Bauungsplans Nr. 6 „Südlich des Bismarckwegs“ der Gemeinde Dersekow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Stand 11/2022 und die Begründung wurden auf der Gemeindevertretersitzung am 30.11.2022 gebilligt und wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Das ca. 1,89 ha große bebaute Gebiet umfasst die Flurstücke 52/3 (teilweise), 56/12, 56/13, 56/14, 280 (teilweise), 281/1, 281/2 (teilweise) und 282/2 (teilweise) der Flur 2 Gemarkung Dersekow. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches bildet die Landesstraße L 261, Geschwister-Scholl-Straße; im Norden bildet der Bismarckweg, eine örtliche Mischverkehrsfläche die Geltungsbereichsgrenze. Im Norden und Osten grenzen Bauflächen an und im Westen und Süden landwirtschaftliche Flächen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.

Die öffentliche Auslegung erfolgt

vom 30.01.2023 bis zum 06.03.2023

im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen/Bauamt:

montags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

dienstags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Die Einsichtnahme wird gemäß § 4a, Absatz 4 BauGB auch auf der lnternetseite des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ gewährleistet.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf während der Dienststunden zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden.

Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dersekow, den 02.01.2023

Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 1 vom 20.01.2023