Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Amtes Landhagen

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

DER/068/2022

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

30.11.2022

Gemeindevertretung Dersekow

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Bebauungsplan Nr. 6 "Südlich des Bismarckwegs"- Beschluss zur 3. Auslegung des Entwurfs und 3. Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

1.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 "Südlich des Bismarckwegs" mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung von November 2022 und der Begründung werden gebilligt.

Das ca. 1,89 ha große bebaute Gebiet umfasst die Flurstücke 52/3 (teilweise), 56/12, 56/13, 56/14, 280 (teilweise), 281/1, 281/2 (teilweise) und 282/2 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Dersekow. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches bildet die Landesstraße L 261, Geschwister-Scholl-Straße; im Norden bildet der Bismarckweg, eine örtliche Mischverkehrsfläche die Geltungsbereichsgrenze. Im Norden und Süden grenzen Bauflächen an und im Westen und Süden landwirtschaftliche Flächen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch Wohnbebauungen Bismarckweg 1, 2, 3 und 4 (Flurstücke 56/7, 56/8, 56/9, 56/10, 56/15 und 281/1),

im Osten: durch Landesstraße Geschwister-Scholl-Straße (Flurstück 290)

im Süden: ehemalige landwirtschaftliche Bebauung und Ackerflächen (Flurstücke 52/3, 280, 282/1 und 282/2) und

im Westen: durch Gartenfläche der Wohnbebauung und Wiesenfläche (Flurstücke 56/3, 280 und 281/2).

2.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 "Südlich des Bismarckwegs" Stand November 2022 und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (3. Auslegung).

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt (3. Beteiligung).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gern. § 2 Abs. 2 BauGB und die betroffenen Bürger sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen gern. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB ins Internet einzustellen und über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich zu machen.

3.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Der Aufstellungsbeschluss wurde auf der Gemeindevertretungssitzung am 24.02.2021 gefasst.

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. Daher kann auf die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1. BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

1.

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Im Zeitraum vom 23.08.2021 - 28.09.2021 wurde die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.09.2021 beteiligt.

Die Auslegung wurde aufgrund einer Berichtigung im Mitteilungsblatt vom 27.09.2021 - 28.10.2021 wiederholt.

2.

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Der private Regenwassersammler im Plangeltungsbereich wurde neu geplant, die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt und im Ergebnis die Verkehrsfläche teilweise angepasst.

Im Zeitraum vom 28.03.2022 - 05.05.2022 erfolgte die 2. Auslegung gern. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 03.05.2022 beteiligt.

3.

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Es wurde ein wasserrechtlicher Fachbeitrag erstellt und bereits der unteren Wasserbehörde vorgelegt. Die Planung bezüglich der Neuverlegung des Mittel- und Niederspannungskabels der E.DIS wurde verändert, was in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen ist. Der Standort für die Löschwasserzisterne befindet sich nun außerhalb des Plangeltungsbereichs.

Für die Änderungen ist eine 3. Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

11

Mitglieder gesamt

7

davon anwesend

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: /