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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Änderung der Satzung der Gemeinde Behrenhoff über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG), jeweils in der aktuellen Gesetzesfassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Behrenhoff vom 12.12.2022 folgende 7. Änderung der Satzung erlassen.

Artikel 1 - Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser - und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ der Gemeinde Behrenhoff vom 19.10.2020 wird wie folgt geändert.

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3)

Der Gebührensatz beträgt je Hektar (= 10.000 qm) für nachfolgend aufgeführte Nutzungsarten:

a)

bebaute Grundstücke/ Gewerbe u. Industrie/ Bauland

b)

Acker-/ Grünland

c)

Straßen/ Wege (Verkehrsfläche)

d)

Waldfläche

e)

Brach - Öd - Unland

f)

Wasserfläche/Sumpf

g)

Landwirtschaftliche Nutzfläche (lt. Beitragsbuch)

§ 7

Inkrafttreten

(1)

Diese 7. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Behrenhoff, 12.12.2022

gez. Birnbaum

Gemeinde Behrenhoff

Bürgermeister