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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hinrichshagen

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung und Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.M-V S. 777), und der §§ 1-3,17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in den geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2022 folgende 3 Änderung der Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Hinrichshagen vom 22.11.2006 sowie die 2. Änderung vom 24.11.2021 wird wie folgt geändert.

§ 1

Steuergegenstand

(1) Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet.

(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als besonders gefährliche Hunde gelten solche, bei denen nach ihrer Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind in der Hundehalterverordnung für Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Rassen, Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen oder Gruppen.

§ 5

Steuermaßstab und Steuersatz

(1)

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 2023

-

für den 1. Hund

-

für den 2. Hund

-

für den 3. und jeden weiteren Hund

-

für den 1.und jeden weiteren gefährlichen Hund

(2)

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 2024

-

für den 1. Hund

-

für den 2. Hund

-

für den 3. und jeden weiteren Hund

-

für den 1.und jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 15

Inkrafttreten

Diese 3. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Hinrichshagen, den 14.12.2022

gez. Wellendorf

Bürgermeister