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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Neuenkirchen - Bebauungsplan Nr. 17 Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen

Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB (3. Beteiligung)

Der geänderte Entwurf des Bauungsplans Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Stand 25.10.2023 und die Begründung wurde auf der Gemeindevertretersitzung vom 28.11.2023 gebilligt und wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt.

Das Plangebiet umfasst auf der Flur 1 der Gemarkung Neuenkirchen folgende Flurstücke: 40/2, 41/6 und 44 sowie anteilig das Flurstück 40/4. Es ist ca. 0,8 ha. groß.

Das Plangebiet wird begrenzt:

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im Osten und im Süden durch Wohnbebauung,

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im Westen durch Wohnbebauung und durch die Verkehrsfläche der Straße Alwine-Wuthenow-Ring,

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im Nordwesten durch Wohnbebauung,

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im Norden durch Grünland- und Gehölzflächen.

Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen mit Stand 25.10.2023 und der Begründung vom

29.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024

auf der Homepage des Amtes Landhagen: www.landhagen.de unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen und Ortsrecht“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Landhagen Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Amt Landhagen (Bauamt) während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

montags:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

dienstags:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

mittwochs:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an berner@amt-landhagen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen.

Neuenkirchen, den 18.12.2023

Veröffentlicht im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ Nr. 01 vom 19.01.2024