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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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-Beschluss Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings“ der Gemeinde Neuenkirchen

Amt Landhagen

Beschluss-Nr.:

NEU/100/2023

Fachbereich Bauen und Liegenschaften

Datum:

28.11.2023

Gemeindevertretung Neuenkirchen

- öffentlich

Beschluss

Beratungsgegenstand:

Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings" der Gemeinde Neuenkirchen - Beschluss zum geänderten Entwurf über die erneute Auslegung und erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (3. Beteiligung)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

1.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 "Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings" der Gemeinde Neuenkirchen mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Stand 25. Oktober 2023, und der Begründung wird gebilligt.

2.

Das Plangebiet umfasst auf der Flur 1, der Gemarkung Neuenkirchen folgende Flurstücke:

40/2, 41/6 und 44 sowie anteilig das Flurstück 40/4. Es umfasst ca. 0,8 ha.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Osten und im Süden durch Wohnbebauung,

im Westen durch Wohnbebauung und durch die Verkehrsfläche der Straße Alwine-Wuthenow-Ring,

im Nordwesten durch Wohnbebauung,

im Norden durch Grünland- und Gehölzflächen.

3.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 "Wohnbebauung östlich des Alwine-Wuthenow-Rings", in der Fassung vom 25. Oktober 2023 bestehend aus

-

der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

-

der Begründung und

-

dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (3. Beteiligung). Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB in einem verkürzten Zeitraum von 2 Wochen durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.Vm. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt (3. Beteiligung). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die betroffenen Bürger sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

4.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung / Stellungnahme:

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 23.08.2021 - 13.09.2021

Am 17.11.2021 - wurde zusätzlich eine Anwohnerversammlung durchgeführt.

Die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 20.07.2021.

Nach Vorschlägen im Bauausschusses (08.03.2022) bzw. der Gemeindevertretung (22.03.2022) wurde der Planentwurf hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeit geändert und das Abwägungsprotokoll überarbeitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Abwägung mit dem überarbeiteten Abwägungsprotokoll (Stand 15.03.2022) durch die Gemeindevertretung beraten und diesem zugestimmt.

Auf der Gemeindevertretungssitzung vom 26.04.2022 und im Bauausschuss vom 10.05.2022 wurden die Änderungswünsche hinsichtlich der Festsetzungen noch einmal zusammengefasst.

1.

Beteiligung gem. § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Im Zeitraum vom 25.07.2022 - 31.08.2022 wurde die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 31.08.2022 beteiligt.

Auf der Gemeindevertretungssitzung vom 28.02.2023 erfolgte der Beschluss über die Abwägung mittels Prüfung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Anschließend erfolgte der Satzungsbeschluss.

Weil der Zeitpunkt zur Übernahme der geplanten Erschließungsstraße durch die Gemeinde derzeitig nicht abschätzbar ist wird vereinbart, dass die gesamte Erschließungsstraße einschließlich der dazugehörigen Anlagen im Eigentum des Vorhabenträgers bleibt.

Eine spätere Übernahme durch die Gemeinde ist nicht ausgeschlossen.

Aufgrund der geänderten Darstellung in den Planunterlagen als Privatstraße erfolgt eine weitere Beteiligung.

2.

Beteiligung gern. § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Für den geänderten Planentwurf erfolgt gern. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung und gern. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden gern. § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

3.

Beteiligung gern. § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Auf Anfrage des Investors soll das Baufeld südlich der Planstraße im WA 2 - Gebiet in Richtung Süden verschoben werden und an die beiden äußeren Baufelder angepasst werden. Somit soll mehr Gestaltungsmöglichkeit für die Errichtung der Doppelhäuser ermöglicht werden.

Für den geänderten Planentwurf erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung und gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

Die Abstimmung lt. Beschlussvorlage ergab:

13

Mitglieder gesamt

12

davon anwesend

7

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Stimmenthaltungen

Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: /