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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen zu den Wahlen 2024

Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister anlässlich der bevorstehenden Wahlen am 09.06.2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Jahr 2024 finden die nächsten Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeisterinnen für die Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Levenhagen, Mesekenhagen, Neuenkirchen, Wackerow und Weitenhagen sowie die Kreistagswahl und die Wahl des Europäischen Parlaments statt.

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs Monaten vor der Wahl aus dem Melderegister Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von wahlberechtigten Einwohnern geben.

Entsprechend § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz wird darauf hingewiesen, dass der Weitergabe dieser personenbezogenen Daten widersprochen werden kann.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen weitergegeben werden, können Sie gegen die Weitergabe der Daten beim Einwohnermeldeamt des Amtes Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen zu folgenden

Öffnungszeiten:

Dienstag:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

13:00 Uhr - 18:00 Uhr

(ohne Terminvereinbarung)

Mittwoch:

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

(ohne Terminvereinbarung)

Donnerstag:

nur nach Online-Terminvereinbarung

persönlich Widerspruch einlegen oder schriftlich an o. g. Adresse.