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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufforderung an die Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten zur Benennung von Wahlausschuss- und Wahlvorstandsmitgliedern

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht; Wahlen“) am 19.12.2023

Amt Landhagen

Der Amtsvorsteher

Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten zur Benennung von Wahlausschuss- und Wahlvorstandsmitgliedern

Für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen sowie der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die bereit sind im Wahlausschuss des Amtes Landhagen und in den Wahlvorständen der Gemeinden des Amtes Landhagen mitzuarbeiten.

Die in den Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Mesekenhagen, Levenhagen, Neuenkirchen, Wackerow und Weitenhagen (Wahlgebiete) vertretenen Parteien und Wählergruppen sowie Wahlberechtigte werden hiermit gemäß § 11 Abs. 1 LKWO M-V, § 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 LKWG M-V aufgefordert, bis zum

31. Januar 2024

Wahlberechtigte der oben genannten Wahlgebiete für die Besetzung des Wahlausschusses des Amtes Landhagen vorzuschlagen.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und vier bis acht Beisitzerinnen/Beisitzern (§ 10 Abs. 1 LKWG M-V).

Sollten keine Vorschläge einer Partei oder Wählergruppe unterbreitet werden, so bleiben diese Sitze frei. Wird die Mindestanzahl von vier Beisitzen mangels Vorschlägen nicht erreicht, beruft der Wahlleiter die an der Mindestgröße fehlenden Mitglieder des Wahlausschusses nach eigenem Ermessen. Mit der Neubestellung des Wahlausschusses endet die Amtszeit des bisherigen Wahlausschusses.

Ebenso können sich Interessierte für die Mitarbeit am Wahltag (09. Juni 2024) und ggf. bei einer Bürgermeister-Stichwahl (23. Juni 2024) in den Wahlvorständen bis zum bis 29.02.2024 schriftlich oder telefonisch im Amt Landhagen melden.

Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen sowie stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nach § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht Mitglied der Wahlorganisation sein. Niemand darf mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand oder im Wahlausschuss erhalten die Mitglieder eine Aufwandsentschädigung mindestens in der gemäß § 14 LKWO M-V genannten Höhe.

Zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlberechtigen verpflichtet.

Die Übernahme dürfen ablehnen:

1.

Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,

2.

im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,

3.

Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind, und

4.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind.

Bitte senden Sie entsprechende Vorschläge oder melden Sie sich direkt für die Mitarbeit in dem Wahlausschuss oder den Wahlvorständen der Gemeinden.

Für eine verbindliche Bereitschaftserklärung können Sie sich über nachstehende Kontaktwege melden:

Tel.: 03834-895120, 03834-895121 oder 03834-895125

E-Mail: wahlen@amt-landhagen.de

Neuenkirchen, 18.12.2023