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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Amtes Landhagen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 05.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

4.468.200 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

4.968.800 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

- 500.600 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

4.336.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

4.827.500 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

- 491.000 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

177.200 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

369.100 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

- 191.900 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 433.600 EUR.

§ 5

Hebesätze

1.

Die Amtsumlage wird auf 16,0 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

2.

Die Umlage für die Aufwendungen Verwaltung Kindertagesstätte wird auf 0,5 v.H. der Umlagegrundlage festgesetzt.

3.

Die Umlage für die Aufwendungen in besonderen Fällen (Schulumlage) wird wie folgt festgesetzt:

3.1

Regionalschule mit Grundschule Neuenkirchen

1.870 EUR/Schüler

3.2

Grundschule Dersekow

2.688 EUR/Schüler

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 32,59 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt des Amtes für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 8

Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Neuenkirchen, 17.12.2024

gez. Lossau
Siegel
Der Amtsvorsteher

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 17.12.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 07.01.2025 bis 04.02.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.

bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 18.12.2024