Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 05.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 4.468.200 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.968.800 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 500.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 4.336.500 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 4.827.500 EUR |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 491.000 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 177.200 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 369.100 EUR |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 191.900 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 433.600 EUR.
| 1. | Die Amtsumlage wird auf 16,0 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. | |
| 2. | Die Umlage für die Aufwendungen Verwaltung Kindertagesstätte wird auf 0,5 v.H. der Umlagegrundlage festgesetzt. | |
| 3. | Die Umlage für die Aufwendungen in besonderen Fällen (Schulumlage) wird wie folgt festgesetzt: | |
| 3.1 | Regionalschule mit Grundschule Neuenkirchen | 1.870 EUR/Schüler |
| 3.2 | Grundschule Dersekow | 2.688 EUR/Schüler |
1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 32,59 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 322.744 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 325.767 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.699.603 EUR. |
Neuenkirchen, 17.12.2024
gez. Lossau | Siegel |
Der Amtsvorsteher |
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Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Schreiben von 17.12.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen zur Einsichtnahmen vom 07.01.2025 bis 04.02.2025 öffentlich im Amt Landhagen, Zimmer 1.06, zu den Öffnungszeiten aus.
bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 18.12.2024