bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhagen.de (Button: „Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 12.12.2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.11.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | 2025 | 2026 | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.391.200 EUR | 1.349.900 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.617.600 EUR | 1.644.700 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | -143.400 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.383.000 EUR | 1.341.700 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 1.561.700 EUR | 1.628.800 EUR | |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -178.700 EUR | -287.100 EUR | |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 136.200 EUR | 166.200 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 182.500 EUR | 165.500 EUR | |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -46.300 EUR | 700 EUR | |
| festgesetzt. | |||||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR | 0 EUR. |
| 1 | einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
| 2025 | 2026 |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR | 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 156.100 EUR | 1162.800 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2025 und 2026 gesondert festgelegt.
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für beide Haushaltsjahre 1,128 Vollzeitäquivalente.
Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
| festgesetzt. | |
| Nachrichtliche Angaben: | 2025 | 2026 | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -234.559 EUR | -377.959 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.093.877 EUR | 806.777 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.170.173 EUR | 2.875.373 EUR |
Hinrichshagen, 02.12.2024
gez. WellendorfBürgermeister | Siegel |
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Schreiben vom 28.11.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 02.01.2025 bis zum 30.01.2025 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.