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Mitteilungsblatt des Amtes Landhagen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dersekow für das Haushaltsjahr 2026/2027


(bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhasen.de (Button: „ Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 10.12.2025

Haushaltssatzung der Gemeinde Dersekow für das Haushaltsjahr 2026/2027

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.11.2025 und nach Anzeige bei der

Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Oer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird

1.

im Ergebnishaushaitauf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

___________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite

2026

2027

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

228.300 EUR

230.300 EUR.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesatze für die Realsteuem werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

358 v.H.

358 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

450 v.H.

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

400 v.H.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt In beide Haushaltsjahre 1,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen werden nach § 14 Abs.2 GemHVO-DoppIk für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs2 GemHVO-Doppik über den gesamten Haushalt der Gemeinde für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für qeqenseitia deckungsfähig erklärt.
  4. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen.
  5. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis Zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
  6. Die Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik übertragbar.

§ 8

Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:

-

für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 €

-

für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 €

festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben:

2026

2027

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

839.600 EUR

853.200 EUR

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

719.100 EUR

704.300 EUR

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.994.087 EUR

3.007.687 EUR

Dersekow, 04.12.2025

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Schreiben vom 04.12.2025 angezeigt worden. Sie enthalt keine Genehmigungspflichtigen Festsetzung.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 11.12.2025 bis zum 30.01.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.