(bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.landhasen.de (Button: „ Bekanntmachungen und Ortsrecht“) am 10.12.2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.11.2025 und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald folgende Haushaltssatzung erlassen:
Oer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnishaushaitauf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.373.600 EUR | 2.451.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.438.100 EUR | 2.625.100 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -251.500 EUR | 13.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.283.000 EUR | 2.303.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 2.919.200 EUR | 2.317.800 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -636.200 EUR | -14.800 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 508.000 EUR | 618.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 346.000 EUR | 639.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -131.000 EUR | 272.000 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| 2026 | 2027 |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 228.300 EUR | 230.300 EUR. |
Die Hebesatze für die Realsteuem werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 358 v.H. | 358 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | 400 v.H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt In beide Haushaltsjahre 1,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird:
| - | für Baumaßnahmen / Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ab einer Gesamtinvestition i.H.v. 10.000 € |
| - | für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen i.H.v. 5.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtliche Angaben:
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| 2026 | 2027 |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 839.600 EUR | 853.200 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 719.100 EUR | 704.300 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.994.087 EUR | 3.007.687 EUR |
Dersekow, 04.12.2025
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Schreiben vom 04.12.2025 angezeigt worden. Sie enthalt keine Genehmigungspflichtigen Festsetzung.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und Anlagen können vom 11.12.2025 bis zum 30.01.2026 zu den Öffnungszeiten im Amt Landhagen, Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen, Zimmer 1.06 eingesehen werden.