Amt Landhagen — Beschluss-Nr.: WEI/064/2023
Fachbereich Bauen und Liegenschaften — Datum: 04.09.2023
| Gemeindevertretung Weitenhagen | - öffentlich |
Bebauungsplan Nr. 15 „Bogensportplatz Diedrichshagen“ der Gemeinde Weitenhagen – Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung für den
Bebauungsplan Nr. 15 „Bogensportplatz Diedrichshagen"
| 1. | Planungsanlass |
| Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Bogensportsplatzes für den Vereinssport. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,36 ha. |
| 2. | Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereiches |
| Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Diedrichshagen südlich des B-Plans Nr. 3 „Am Soll" und umfasst die Flurstücke: 111/11 (TF) und 111/8 (TF), Flur 4 in der Gemarkung Diedrichshagen. |
| 3. | Verfahren |
| Die frühzeitige Beteiligung erfolgt gern. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. |
| Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gern. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Anlagen: Geltungsbereich
Der Sportverein SV 2000 Diedrichshagen e.V. nutz seit ca. 20 Jahren den Bogensportplatz in Diedrichshagen zum Vereinssport. Regelmäßig finden dort auch Wettbewerde statt. Eine Genehmigung für eine Nutzung des Bogensportplatzes als solchen gibt es bisher nicht. Durch das geplante Aufstellen von Containern 2014 als Umkleide und Lager wurde festgestellt, dass eine Genehmigung bisher nicht vorliegt.
Daraufhin fanden 2014 Vororttermine mit allen Beteiligten statt um eine Lösung zu erörtern. Es wurde ein Bauantrag für die Umnutzung der Brachwiese als Bogenplatz beim Landkreis gestellt. Der Landkreis kam zum Ergebnis, dass für die Nutzung des Bogenplatzes aufgrund der Größe und Lage ein Bauleitplanverfahren erforderlich ist. Der Verein legte daraufhin Ende 2014 Widerspruch ein. Anschließend ruhte das Verfahren. Am 21.11.2022 erfolgte der Widerspruchsbescheid. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 10.07.2023 erfolgte die Anhörung zur beabsichtigten Nutzungsuntersagung.
Die Gemeinde ist bestrebt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung als Bogensportplatz zu schaffen und möchte daher mit dem Aufstellungsbeschluss ein B-Plan- Verfahren in die Wege leiten.
Mit der derzeitig in Aufstellung befindenden 1. Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weitenhagen hat die Gemeinde die Fläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen.
| 13 | Mitglieder gesamt |
| 10 | davon anwesend |
| 9 | Ja-Stimmen |
| 1 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: Keiner