Amt Landhagen — Beschluss-Nr.: WEI/066/2023
Fachbereich Bauen und Liegenschaften — Datum: 04.09.2023
| Gemeindevertretung Weitenhagen | - öffentlich |
Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße Lange Reihe, OT Diedrichshagen“ der Gemeinde Weitenhagen – Satzung Veränderungssperre
Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen" die Satzung über eine Veränderungssperre gern. § 14 ff BauGB.
Die Gemeinde Weitenhagen beabsichtigt mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen" eine schonende Wohnbauentwicklung.
Mit der Aufstellung einer Veränderungssperre sollen die planerischen Ziele gesichert werden, damit während der Aufstellung des B-Plans keine tatsächlichen Veränderungen eintreten, die dem künftigen Bebauungsplan widersprechen.
Die Voraussetzung für den Beschluss der Veränderungssperre ist durch den gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen" gegeben.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem Planbereich der des Bebauungsplans Nr. 16 „Wohnbebauung Guester Straße/ Lange Reihe, OT Diedrichshagen", für den die Gemeindevertretung am 04.09.2023 den Aufstellungsbeschluss WIE/065/2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst hat. Die Grenzen der Veränderungssperre sind somit hinreichend bestimmt.
| 13 | Mitglieder gesamt |
| 10 | davon anwesend |
| 10 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Von der Beratung und Abstimmung nach § 24 Kommunalverfassung M-V ausgeschlossen war/en: Keiner